USt direkt digital Nr. 13 vom Seite 1

Fitnessstudios und die Corona-Pandemie

RA Ruth Sterzinger | Redaktion Umsatzsteuer direkt digital | ust-direkt-redaktion@nwb.de

Der BGH hat entschieden, dass ein Rechtsanwalt, der seinem Mandanten sein Anderkonto zur Verfügung stellt, damit dieser hierüber die Vereinnahmung aus umsatzsteuerpflichtigen Umsätzen abwickeln kann, eine Beihilfe zu dessen Umsatzsteuerhinterziehung begehen kann, wenn er diesem höhere Bargeldbeträge auszahlt, ohne sicherzustellen, dass die Umsatzsteuer beglichen wird. Vorsicht also vor allzu leichtfertigem Umgang mit den eigenen Konten! Dr. Matthias Gehm bespricht die Entscheidung .

Nahezu alle Einrichtungen mussten aufgrund gesetzlicher bzw. behördlicher Anordnung anlässlich der Corona-Pandemie schließen, vor allem auch viele Fitnessstudios. Viele haben versucht, ihre Mitglieder während dieser Zeit bei „der Stange zu halten“, damit sie nicht kündigen und ihre Mitgliedschaft aufrechterhalten. Dafür haben sie sich einiges einfallen lassen, von Online-Kursen über die automatische Verlängerung des Abos auf Monate nach der Schließzeit bis hin zu Gutscheinen für Neumitglieder. Nun kommt die juristische Aufarbeitung dieser Vertragsgestaltungen in Gang - das FG Schleswig-Holstein hatte sich nunmehr in mit der Frage auseinanderzusetzen, ob freiwillige Beitragszahlungen während des Lockdowns umsatzsteuerpflichtiges Entgelt darstellen, Sie finden die Entscheidung aufgearbeitet von Matthias Ulbrich .

Mit der Option zur Umsatzsteuer bei Grundstücksveräußerungen befasst sich diesmal der Praxisfall von Dr. Matthias Gehm : Auf die Formulierung des notariellen Kaufvertrags ist größte Aufmerksamkeit zu verwenden. Zudem ist sicherzustellen, dass kein Fall des § 1 Abs. 1a UStG vorliegt.

Mit besten Grüßen,

Ruth Sterzinger

Fundstelle(n):
USt direkt digital 13 / 2023 Seite 1
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