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GbR | Prätendentenstreit zwischen vormaligen Gesellschaftern
Besteht zwischen zwei Forderungsprätendenten, zu deren Gunsten ein Geldbetrag bei einer öffentlichen Hinterlegungsstelle hinterlegt ist, Streit darüber, an wen von ihnen der hinterlegte Geldbetrag auszuzahlen ist, steht dem wirklichen Rechtsinhaber gegen den anderen Prätendenten ein bereicherungsrechtlicher Anspruch auf Einwilligung in die Auszahlung an ihn zu.
Die Parteien gründeten in der Rechtsform einer GbR eine Grundstücksgemeinschaft, an deren Vermögen die Klägerin zu 51 % und der Beklagte zu 49 % beteiligt waren. Zweck der GbR war der Erwerb einer Gewerbeimmobilie sowie deren gemeinschaftliche Verwaltung. Im Gesellschaftsvertrag war vereinbart, dass die Kündigung der Beteiligung nicht die Auflösung der Gesellschaft, sondern lediglich das Ausscheiden des kündigenden Gesells...