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RENO Nr. 5 vom Seite 7

Immer wieder ein Thema: Fristen in der Anwaltskanzlei

Rechtsfachwirtin Gabriele Waldschmidt

Bereits mehrfach hatten wir in unseren Beiträgen zum Thema „Fristen“ die fehlerlose Bearbeitung der Fristen als das A und O einer guten Kanzleiorganisation bezeichnet. Neue Rechtsprechung zeigt, dass sich hieran nichts geändert hat.

beA

Durch die Pflichtnutzung des beA für Rechtsanwälte hat sich an den anwaltlichen Sorgfaltspflichten im Zusammenhang mit der Übermittlung von fristgebundenen Schriftsätzen nichts geändert. Auch an die Übermittlung der Schriftsätze per beA sind keine geringeren Anforderungen zu stellen als bei der Übermittlung von Schriftsätzen per Telefax.

Berufung beim „richtigen“ Gericht einlegen – Nr. 1

In dem vom BGH entschiedenen Fall ( KIEHL SAAAJ-29501) legte der Rechtsanwalt für seinen Mandanten gegen das am zugestellte Urteil des Landgerichts fristgerecht Berufung ein. Die Frist zur Begründung der Berufung wurde bis zum verlängert. Am übermittelte der Klägervertreter die Berufungsbegründungsschrift über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) versehentlich an das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Landgerichts. Am (also nach Ablauf der verlängerten Frist) wurde von dort aus die Berufungsbegründung ...