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RENO Nr. 5 vom Seite 10

Aktuelle Rechtsprechung

Rechtsfachwirtin Silke Umland

An dieser Stelle finden Sie regelmäßig aktuelle Entscheidungen der höheren Gerichte, die für Ihre tägliche Arbeit von Nutzen sein können.

Beweismittel beim Erbscheinsantrag

Die Beteiligte zu 1 hat gegen den Erblasser einen niederländischen Vollstreckungstitel über 416.000 €, der in Deutschland für vollstreckbar erklärt wird. Die Vollstreckungsklausel wird auf die „unbekannten Erben“ des Erblassers erteilt. Die Ehefrau des Erblassers und deren Tochter (Beteiligte zu 2 und 3) schlagen die Erbschaft aus und fechten die Annahme der Erbschaft wegen Irrtums an. Gleichzeitig geben sie an, dass es noch eine uneheliche Tochter gibt, die in Großbritannien leben soll.

Die Beteiligte zu 1 beantragt einen Erbschein mit dem Inhalt, dass die Beteiligten zu 2 und 3 Erben zu je 1/2 sind. Sie stellt hilfsweise einen Erbscheinsantrag, nach dem auch die uneheliche Tochter Miterbin ist. Der Haupt-Erbscheinsantrag wird zurückgewiesen mit der Begründung, dass die Beteiligte zu 1 keine Beweismittel dafür vorgebracht hat, dass die uneheliche Tochter nicht existiert oder kein Abkömmling des Erblassers ist. Das Nachlassgericht sei nicht von Amts wegen verpflichtet, Nachforschungen zu betreiben. Der BGH entschei...