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StuB Nr. 9 vom Seite 369

Das neue BMF-Schreiben zur ertragsteuerlichen Behandlung von Genussrechtskapital

Anmerkungen zum

WP/RA/StB Niels Doege, Dipl.-Finanzwirt (FH) Erik Niermann und StB Florian Weeg

Genussrechte erfreuen sich als handels- und steuerbilanzielles Gestaltungsinstrument einer weiterhin zunehmenden Beliebtheit im Rahmen der optimalen Finanzierung von Kapitalgesellschaften. In der Vergangenheit bestanden jedoch insbesondere steuerbilanziell offene Fragestellungen dahingehend, unter welchen Voraussetzungen Genussrechte steuerlich als beteiligungs- bzw. eigenkapital- oder fremdkapitalähnlich zu qualifizieren sind. Nach diversen Verwaltungsschreiben und aktueller höchstrichterlicher Rechtsprechung des BFH hat nun das BMF in einem Schreiben zur ertragsteuerlichen Behandlung von Genussrechtskapital umfassend Stellung genommen. Der Beitrag stellt zunächst die gesellschafts- und handelsrechtliche Definition und Abgrenzung von Genussrechtskapital dar. Vor diesem Hintergrund wird die steuerbilanzielle Behandlung von Genussrechtskapital anhand des BMF-Schreibens analysiert und auf ausgewählte Sondersachverhalte eingegangen. Abschließend werden in der Zusammenfassung Gestaltungsansätze skizziert.

Kernfragen
  • Was war der Anlass des aktuellen BMF-Schreibens?

  • Wie positioniert sich das BMF nun in seinem Schreiben vom ?

  • Wie ist das neue BMF-Schreiben zu bewerten?

I. Definition und Abgrenzung von Genussrechtskapital

[i]Gehrmann, Genussrechte, infoCenter, NWB HAAAD-22528 Prinz, Online-Aktualisierung, in: Prinz/Kanzler (Hrsg.), Handbuch Bilanzsteuerrecht, 4. Aufl. 2021, Eigenkapital, Rz. 5189, NWB UAAAH-92838 Hoffmann/Lüdenbach, NWB Kommentar Bilanzierung, 13. Aufl., Herne 2022, § 246 Rz. 121, NWB QAAAJ-19368 In den folgenden Abschnitten erfolgt eine gesellschafts- und handelsrechtliche Definition von Genussrechtskapital sowie eine Abgrenzung zu anderen hybriden Finanzierungsformen, insbesondere zu denjenigen der stillen Gesellschaft und des partiarischen Darlehens.

1. Gesellschaftsrechtliche Einordnung

Eine Definition von Genussrechtskapital ist in den gesellschaftsrechtlichen gesetzlichen Regelungen wie dem AktG oder dem GmbHG nicht enthalten. Auf Grundlage der Rechtsprechung des BGH ist jedoch geklärt, dass Genussrechte sich in einer schuldrechtlichen Gläubigerstellung und materiell in einer vermögensrechtlichen Haftungsbeteiligung in der Gesellschaft erschöpfen. Genussrechtsinhabern kommt demgegenüber keine mitgliedschaftliche Stellung an der emittierenden Kapitalgesellschaft zu. Sie werden somit nicht Gesellschafter, ihnen stehen keine Verwaltungsrechte zu, sie haben kein Stimmrecht, nehmen regelmäßig nicht an Gesellschafterversammlungen teil und besitzen allenfalls eingeschränkte Informations- und Kontrollrechte.

Der Inhalt einer Genussrechtsvereinbarung unterliegt der zivilrechtlichen Vertragsfreiheit. Typischerweise umfasst eine Genussrechtsvereinbarung Regelungen zum Umfang der Vermögensrechte, zur Verlustbeteiligung, zur Laufzeit sowie zu Kündigungs- und Informationsrechten. Genussrechtsvereinbarungen können darüber hinaus mit einem Nachrang gegenüber anderen Verbindlichkeiten der Gesellschaft ausgestattet werden, so dass sie im Insolvenzfall nach anderen Gläubigern und vor dem Stammkapital bedient S. 370werden. Dadurch gewinnt das Genussrecht wirtschaftlich an Eigenkapitalcharakter.

Preis:
€15,00
Nutzungsdauer:
30 Tage

Seiten: 7
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