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Lexikon - Stand: 16.02.2024

Genussrechte

Wolfgang Schönfeld und Jürgen Plenker

Genussrechte sind Forderungsrechte gegen eine Kapitalgesellschaft, die eine Beteiligung am Gewinn und Liquidationserlös sowie ggf. zusätzliche Rechte (z. B. feste Verzinsung) gewähren. Ein Stimmrecht ist allerdings ausgeschlossen.

LS+ SV+Unentgeltlich oder verbilligt eingeräumte Genussrechte führen im Zeitpunkt der Einräumung zu lohnsteuerpflichtigen und beitragspflichtigen Arbeitslohn. Das gilt auch dann, wenn sie mit einer schuldrechtlichen Verfügungsbeschränkung (z. B. mehrjährige Sperr- oder Haltefrist) versehen sind.

LS+ SV+Auch Ausschüttungen aus Genussrechten können zu lohnsteuerpflichtigem und beitragspflichtigem Arbeitslohn führen. Anhaltspunkte hierfür sind, dass nur aktive Arbeitnehmer die Genussrechte zeichnen können und eine vergleichbare Anlage am Kapitalmarkt nicht angeboten wird. Letzteres ist der Fall, wenn die erzielte Rendite deutlich über den Renditemöglichkeiten am Kapitalmarkt liegt.

LS+ SV+Ebenso liegt Arbeitslohn bei der Verzinsung von Genussrechten vor, wenn die Höhe der Verzinsung völlig unbestimmt ist (sie sollte nach der Vereinbarung „angemessen“ sein) und von einem aus Arbeitgeber und einem Vertreter der Arbeitnehmer bestehenden Partnerschaftsauss...

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