Handbuch privater Kapitaleinkünfte
3. Aufl. 2023
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N. Kapitalmaßnahmen i. S. des § 20 Abs. 4a EStG
I. Allgemeines
2321Durch das JStG 2009 wurden in § 20 Abs. 4a EStG Regelungen zur steuerlichen Behandlung bestimmter Kapitalmaßnahmen in das EStG eingefügt. Sinn und Zweck dieser Regelungen ist es, die Abgeltungsteuer sowohl für Steuerpflichtige als auch für Steuerabzugsverpflichtete praktikabel auszugestalten. Darüber hinaus wurden die Regelungen zu den Kapitalmaßnahmen durch das JStG 2010 sowie das AmtshilfeRLUmsG aufgrund von Zweifelsfragen aus der Praxis sowie zur Regelung weiterer Fallgestaltungen angepasst.
2322Die Vereinfachungsregelungen gelten jedoch nicht ausschließlich für das Steuerabzugsverfahren, sondern entfalten darüber hinaus auch materiell-rechtliche Wirkung im Veranlagungsverfahren.
2323Die Notwendigkeit von Vereinfachungsregelungen i. S. des § 20 Abs. 4a EStG ergibt sich aus der Problematik, dass bei Kapitalmaßnahmen Erträge regelmäßig nicht als Geldzahlung (Liquidität), sondern vor allem in Form von Anteilen an Kapitalgesellschaften zufließen. Eine abgeltende Besteuerung im Steuerabzugsverfahren ist in diesen Fällen nicht praktikabel umsetzbar, da die Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute die erforderliche Steuerliquidität von den Steuerpflichtigen nach § 44 Abs. 1 Satz 7 EStG anfordern müssten. Aus d...