Christian Anemüller

Handbuch privater Kapitaleinkünfte

3. Aufl. 2023

ISBN der Online-Version: 978-3-482-77823-0
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-65563-0

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Handbuch privater Kapitaleinkünfte (3. Auflage)

F. Verluste und Verlustverrechnung bei den Einkünften aus Kapitalvermögen

I. Überblick

666Mit der Einführung der Abgeltungsteuer und des gesonderten Steuersatzes auf Kapitaleinkünfte hat der Gesetzgeber ebenfalls Verlustausgleichs- und Verrechnungsbeschränkungen für Kapitaleinkünfte eingeführt (§ 20 Abs. 6 EStG). Einkünfte aus Kapitalvermögen können grds. nur innerhalb der Einkunftsart verrechnet werden. Begründet wird dies durch den niedrigen Steuersatz von 25 % auf Kapitaleinkünfte. Eine Verrechnung von Verlusten aus Kapitalvermögen mit positiven Einkünften aus anderen, der Tarifbesteuerung unterliegenden, Einkünften wäre systemwidrig. Daher ist nur eine Verrechnung von Verlusten aus Kapitalvermögen mit anderen positiven Kapitalerträgen zulässig. Ein Verlustvortrag ist zulässig, ein Verlustrücktrag ist nicht möglich. Ein gesonderter Verlustverrechnungskreis existiert für Verluste aus Aktienverkäufen. Seit VZ 2020 greift für Verluste aus der ganzen oder teilweisen Uneinbringlichkeit von Kapitalforderungen und gleichgestellten Tatbeständen die Verlustausgleichsbeschränkung gem. § 20 Abs. 6 Satz 6 EStG und seit VZ 2021 greift für Verluste aus Termingeschäften i. S. des § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 EStG die Verlustausgleichsbeschränkung des § 20 Abs. 6 Satz 5 EStG.

II. Begrenzung de...

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