Handbuch privater Kapitaleinkünfte
3. Aufl. 2023
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K. Besteuerung von Termingeschäften
Abgeltungsteuer: :009, BStBl 2022 I S. 742.
Steuerbescheinigungen: :006, BStBl 2022 I S. 860.
I. Einleitung
1643Termingeschäfte können von Anlegern vielfältig eingesetzt werden. Zum einen können sie genutzt werden, um Risiken, die sich aus den Direktinvestitionen des Anlegers (z. B. evtl. Kursverluste) ergeben haben, abzusichern. Zum anderen können Termingeschäfte zu Spekulationszwecken eingesetzt werden, da durch sie Erträge mit einem verhältnismäßig geringen Kapitaleinsatz realisiert werden können.
1644Anders als bei der Direktanlage, bei der sich ein Ertrag regelmäßig aus entsprechenden Kurssteigerungen ergibt, können Anleger, die in Termingeschäften investiert haben, auch von fallenden Börsenkursen profitieren.
II. Termingeschäfte
1645Der Begriff des Termingeschäfts ist im Einkommensteuergesetz nicht näher definiert. § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 EStG a. F. wurde als Besteuerungsnorm für Termingeschäften mit dem Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002 in das Einkommensteuergesetz aufgenommen. Die damalige Gesetzesbegründung verweist insoweit auf § 2 WpHG und § 1 KWG. § 1 Abs. 11 Satz 2 KWG bestimmt Termingeschäfte als Festgeschäfte oder Optionsgeschäfte, deren Preis unmi...