Aufteilung der Vorsteuer bei gemischt genutzten Gebäuden: das neue BMF-Schreiben
Die Aufteilung der Vorsteuer bei gemischt genutzten Gebäuden war und ist in der Praxis ein Problem: Hohe finanzielle Auswirkungen treffen auf eine nicht glückliche gesetzliche Formulierung und eine auslegungsbedürftige Rechtsprechung von EuGH und BFH, so dass es leicht zu Fehlern kommen kann, die dann Streit mit der Finanzverwaltung nach sich ziehen. Hinzu kommen häufig lange Projektlaufzeiten, in denen sich wesentliche Parameter für die Aufteilung der Gebäude ändern, z. B. wenn die geplante Vermietung sich nicht realisieren lässt. Das BMF hat nun am ein neues Schreiben veröffentlicht und sich dabei mit der aktuellen Rechtsprechung befasst. BBK-Herausgeber Bernd Rätke und Dr. Kai Tiede, beide Vorsitzende Richter am Finanzgericht in Berlin-Brandenburg, stellen in dieser Ausgabe ab das Schreiben vor und zeigen anhand von Praxisfällen, wie die Aufteilung in der Buchführung zu dokumentieren ist. Ihr Fazit könnte man dabei als verhalten optimistisch umschreiben, weil die Rechtsprechung folgerichtig [i]Eckert/Sebast, Vorsteueraufteilung bei Gebäuden ? Berechnung, Arbeitshilfe NWB OAAAC-90872 umgesetzt wird; gleichwohl bleibt das Thema komplex. Hingewiesen sei noch auf die Excel-Arbeitshilfe in der NWB Datenbank zur Berechnung der Aufteilung: Die BBK-Autoren StB Karl-Hermann Eckert und Ronny Sebast haben die Arbeitshilfe entwickelt und aktualisieren sie jährlich. Sie finden die Datei mit Stand Januar 2023 unter NWB OAAAC-90872.
Ältere Werktätige erinnern sich vielleicht noch an den täglichen Posteingang, mit dem morgens und nachmittags das Pensum in liebevollen Stapeln eintraf, jeder Brief mit einem hübschen Eingangsstempel versehen, der mit einem energischen Kadunk platziert wurde. Ähnlich wie in ein paar Jahren bei einem Dieselmotor gehört das Kadunk der Posteingangsstempel zu den im Laufe der Zeit verloren gegangenen Geräuschen, die zu erinnern nicht leicht ist. Obwohl E-Mails seit einer gefühlten Ewigkeit aus dem Geschäftsleben nicht wegzudenken sind, hatte der BGH vor kurzem erstmals Gelegenheit zu entscheiden, wann denn eine E-Mail rechtlich zugegangen ist. Das Ergebnis: Wird eine E-Mail innerhalb der üblichen Geschäftszeiten auf dem Mailserver des Empfängers abrufbereit zur Verfügung gestellt, ist sie auch zugegangen. RA Dr. Christoph Gerhard stellt ab das BGH-Urteil vor und erläutert, warum dann der Widerruf einer rechtlichen Erklärung nach dem Zugang beim Empfänger nicht mehr möglich ist und somit Vorsicht geboten ist.
Außerdem in diesem Heft: im Buchführungs-Seminar zeigt StB Dr. Johannes Riepolt ab die Buchungen beim häuslichen Arbeitszimmer nach dem Jahressteuergesetz 2022. Quasi ergänzend zum Beitrag zur Vorsteueraufteilung widmet sich BBK-Herausgeber StB/WP Wolfgang Eggert ab der Zuordnungsentscheidung in der Umsatzsteuer und der neuen, großzügigen Sichtweise des BFH dabei.
Beste Grüße
Christoph Linkemann
Fundstelle(n):
BBK 2023 Seite 289
MAAAJ-36696