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Krisenbewältigung und Steuerrecht
Der Unternehmer hat bei (nur) drohender Zahlungsunfähigkeit seit Inkrafttreten des StaRUG am (Art. 1 und Art. 25 SanInsFoG v. , BGBl 2020 I S. 3256) die Wahl zwischen verschiedenen Verfahren zur Bewältigung seiner Krise. Die Verfahren unterscheiden sich insbesondere hinsichtlich ihrer Rechtswirkungen als Gesamtvollstreckungsverfahren (Insolvenzverfahren), kollektiv-privatautonomes Verfahren (Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen mit seinem Werkzeug Restrukturierungsplan) oder privatautonomes Verfahren (Sanierungsmoderation mit ihrem Werkzeug Sanierungsvergleich).
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Einfluss auf materiell-rechtliche Steuertatbestände
[i]Gehrmann, Insolvenzverfahren, infoCenter, NWB BAAAB-05672 Aufgrund der unterschiedlichen Rechtswirkungen dieser Verfahren kann die Entstehung oder der Wegfall von Steuertatbeständen, die ein Insolvenzverfahren verursachen würde, durch die Anwendung des Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmens oder der Sanierungsmoderation vermieden werden. Zudem ergeben sich Unterschiede bei der Erfüllung steuerlicher Ausnahmetatbestände zum Zwecke der Sanierung (Steuerfreiheit des Sanierungsertrags gem. § 3a, § 3c Abs. 4 EStG, § 7b GewStG einerseits und Sanierungsprivileg gem. § 8c Abs. 1a KStG and...