Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Steuerrecht | Grunderwerbsteuer bei den Kosten des Vermögensübergangs nach § 12 Abs. 2 Satz 1 UmwStG 2006
Bei der aufgrund einer sog. Anteilsvereinigung ausgelösten Grunderwerbsteuer liegen – mangels objektbezogener Aufwendungen – Kosten des Vermögensübergangs vor. Folglich ist die Grunderwerbsteuer Bestandteil des außer Ansatz bleibenden Übernahmeergebnisses (§ 12 Abs. 2 Satz 1 UmwStG).
Die Klägerin erlangte zunächst die Stellung einer Alleingesellschafterin bei einer GmbH. Anschließend wurde die Beteiligungsgesellschaft auf die Klägerin verschmolzen; es lag demnach eine sog. Aufwärtsverschmelzung vor. Die Beteiligten gingen davon aus, dass die Übertragungs- und Verschmelzungsvorgänge aufgrund des vorhandenen Grundbesitzes den Tatbestand einer mittelbaren Anteilsvereinigung bei der Klägerin erfüllten; folglich wurde Grunderwerbsteuer (GrESt) festgesetzt.
Nach [i]Definition des Übernahmegewinns oder Übernahmeverlustes § 12 Abs. 2 Satz 1 UmwStG 2006 bleibt bei der übernehmenden Körperschaft ...