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Steuerrecht | Keine vorweggenommenen Betriebsausgaben beim Betriebsübergang nach § 2 Abs. 5 GewStG
Der BFH hat entschieden, dass vor der Betriebseröffnung entstandene Betriebsausgaben gewerbesteuerlich auch dann unbeachtlich sind, wenn ein Fall des Betriebsübergangs (§ 2 Abs. 5 GewStG) vorliegt.
Der Kläger pachtete ab dem einen Imbissbetrieb einschließlich des Inventars von der bisherigen Betreiberin. Im Dezember 2017 renovierte er die angepachteten Räume; in dieser Zeit blieb der Imbiss geschlossen. Im Januar 2018 eröffnete er den Imbissbetrieb für Gäste. Streitig war, ob der daraus resultierende Betriebsausgabenüberhang (genauer: der negative Gewerbeertrag) als Gewerbeverlust (§ 10a GewStG) festzustellen ist.
Der [i]Kriterien für den „stehenden Gewerbebetrieb“ Gewerbesteuer unterliegt der stehende Gewerbebetrieb, soweit er im Inland betrieben wird (§ 2 Abs. 1 Satz 1 GewStG). Nach der ständigen BFH-Rechtsprechung ist dazu bei Einzelunternehmen und Personengesellschaf...