Gesetze: UStG 1973 § 15 Abs. 1UStG 1973 § 15 a Abs. 1 und 4KO § 3 Abs. 1KO §§ 6, 57, 58 Nr. 2KO § 117 Abs. 1
Der Vorsteuerberichtigungsanspruch des Finanzamts nach § 15 a UStG zählt zu den Massekosten i. S. des § 58 Nr. 2 der Konkursordnung, falls er durch Verwertungshandlungen des Konkursverwalters ausgelöst wird
Leitsatz
Der Vorsteuerberichtigungsanspruch des FA nach § 15 a Abs. 1 i. V. m. Abs. 4 UStG 1973, der durch die Verwertung des zur Konkursmasse gehörenden Vermögens des Gemeinschuldners durch den Konkursverwalter ausgelöst wird, zählt zu den Massekosten i. S. des § 58 Nr. 2 KO. Er ist als Masseanspruch vorweg aus der Konkursmasse zu berichtigen (§ 57 KO) und durch einen an den Konkursverwalter zu richtenden Steuerbescheid geltend zu machen (Anschluß an das , BFHE 148, 346, BStBl II 1987, 226).
Tatbestand
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Fundstelle(n): BStBl 1987 II Seite 527 FAAAA-92368
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