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FG Düsseldorf | DBA-Rückfallklausel greift auch, soweit nur Einkunftsteile tatsächlich nicht besteuert werden
Das FG Düsseldorf entschied, dass die Rückfallklausel nach dem DBA Niederlande auch greift, soweit nur Einkunftsteile tatsächlich nicht besteuert werden, und dass es sich bei der sog. 30 %-Regelung nach niederländischem Recht um eine Steuerbefreiung und nicht um einen Werbungskostenabzug handelt.
Der Kläger war im Streitjahr 2019 ausschließlich in Deutschland wohnhaft und für einen niederländischen Arbeitgeber tätig. Das niederländische Finanzamt wendete bei der Besteuerung der Einkünfte des Klägers aus nichtselbständiger Arbeit die sog. 30 %-Regelung an, wonach niederländische Arbeitgeber nachweisunabhängig 30 % des Arbeitslohns steuerfrei auszahlen können. Hierdurch sollen im Ausland wohnhaften Arbeitnehmern die Mehrkosten erstattet werden, die ihnen durch ...