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FG Münster | Verhältnis der Berichtigung nach § 1 AStG und der Hinzurechnungsbesteuerung nach §§ 7 ff. AStG
Der Kläger war Alleingesellschafter der X-GmbH sowie mehrerer im Ausland ansässiger Kapitalgesellschaften, u. a. der polnischen X Sp. z. o.o. und der italienischen S. In den Jahren 2005–2011 war er außerdem als Direktor der schweizerischen X-AG beschäftigt, nach eigenen Aussagen jedoch nie an ihr beteiligt. Über die X-AG sind der S verzinste, der X Sp. z. o.o. zinslose Darlehen gewährt worden. Diese Geldmittel wurden der X-AG vom Kläger zur Verfügung gestellt. Mit Erwerb der Steuer-CD im Jahr 2010 durch den deutschen Fiskus kam es zur Aufdeckung mehrerer Konten des Klägers in der Schweiz. Im Rahmen des Ermittlungsverfahrens ließen sich die vertraglichen Grundlagen der Darlehen nicht rekonstruieren. 2013 kam es zur Auflösung der X-AG. Nach...