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FG Berlin-Brandenburg | Wegzugsbesteuerung trotz weiterhin bestehenden Besteuerungsrechts Deutschlands
Der Kläger war Kommanditist einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft, die zu über 50 % an einer grundbesitzenden GmbH beteiligt war. Nach Art. 13 Abs. 4 DBA Kanada steht dem Quellenstaat das Besteuerungsrecht für die Veräußerung von Anteilen an sog. Grundstücksgesellschaften zu, deren Aktivvermögen zu mehr als 50 % aus Grundvermögen besteht. Der Kläger verzog nach Kanada und gab 2017 seinen Wohnsitz in Deutschland auf, so dass er in Deutschland nicht mehr unbeschränkt steuerpflichtig war. Das Finanzamt ging gem. § 6 Abs. 1 Satz 1 AStG a. F. i. V. mit § 17 EStG von einem steuerbaren Vorgang aus, obwohl das Besteuerungsrecht Deutschlands durch den Wegzug nicht eingeschränkt wurde. Hiergegen wandte sich der Kläger und machte verfassungsrechtliche Bedenken geltend, insbesondere weil es aufgrund des bestehenden...