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Steuerrecht | BFH gewährt nun doch Aussetzung der Vollziehung bei Säumniszuschlägen
Der VIII. Senat gewährt bei Säumniszuschlägen Aussetzung der Vollziehung (AdV) wegen der verfassungsrechtlichen Zweifel an der Höhe des Säumniszuschlags von 12 % p. a. Der Beschluss des VIII. Senats steht im Widerspruch zu den aktuellen Beschlüssen des VI. Senats, der eine AdV abgelehnt hat.
Nach dem VIII. Senat ist es angesichts der Rechtsprechung des BVerfG zur Verfassungswidrigkeit des Zinssatzes des § 238 Abs. 1 AO für [i]Entscheidung bleibt der Hauptsache vorbehaltenNachzahlungszinsen ernstlich zweifelhaft, ob der in den Säumniszuschlägen enthaltene Zinsanteil seit dem verfassungsgemäß ist. Diese Entscheidung bleibt dem Hauptsacheverfahren vorbehalten; in diesem ist auch zu klären, ob die Verfassungsmäßigkeit deshalb zu bejahen ist, weil der Steuerpflichtige grundsätzlich die Wahl hat, die Verw...