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Steuerrecht | Übergang von der Kassen-Nachschau zur Außenprüfung
Der Übergang von der Kassen-Nachschau zur Außenprüfung ist nach § 146b Abs. 3 AO bereits dann zulässig, wenn dem Prüfer im Rahmen der Nachschau nicht die erbetenen Unterlagen übergeben werden. Dies ist etwa der Fall, wenn die Unterlagen in einem verschlossenen Büro stehen und der Geschäftsführer, der den Schlüssel hat, nicht anwesend ist.
Für den Übergang ist es nicht erforderlich, dass der Prüfer den Übergang zur Außenprüfung sofort anordnet, sondern er kann dem Unternehmer auch die Möglichkeit einräumen, die Unterlagen nachzureichen.
Im [i]Übergang zur Außenprüfung kann auch später angeordnet werdenStreitfall führte der Prüfer bei einer Restaurant-GmbH am eine Kassen-Nachschau gem. § 146b Abs. 1 AO durch. Die anwesenden Arbeitnehmer stellten die vom Prüfer erbetenen Unterlagen nicht zur Verfügung, weil diese sich im verschlossenen Büro des Geschäftsführers befanden, d...