UVPG Anlage 5
Anlage 5 [1]
Liste „SUP-pflichtiger Pläne und Programme“
Nachstehende Pläne und Programme fallen nach § 1 Absatz 1 Nummer 2, § 2 Absatz 7 in den Anwendungsbereich dieses Gesetzes.
Legende:
Nr. = Nummer des Plans oder Programms
Plan oder Programm = Art des Plans oder Programms
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Nr. | Plan oder
Programm |
1. |
Obligatorische Strategische Umweltprüfung nach § 35 Abs. 1
Nr. 1 |
1.1 | Verkehrswegeplanungen
auf Bundesebene einschließlich Bedarfspläne nach einem Verkehrswegeausbaugesetz
des Bundes |
1.2 | Ausbaupläne nach
§ 12 Abs. 1 des
Luftverkehrsgesetzes, wenn diese bei ihrer Aufstellung
oder Änderung über den Umfang der Entscheidungen nach
§ 8 Abs. 1 und 2
des Luftverkehrsgesetzes wesentlich hinausreichen |
1.3 | Risikomanagementpläne
nach
§ 75 des
Wasserhaushaltsgesetzes und die Aktualisierung der
vergleichbaren Pläne nach
§ 75 Absatz 6 des
Wasserhaushaltsgesetzes |
1.4 | Maßnahmenprogramme
nach
§ 82 des
Wasserhaushaltsgesetzes |
1.5 | Raumordnungsplanungen
nach
§ 13 des
Raumordnungsgesetzes |
1.6 | Raumordnungsplanungen
des Bundes nach
§ 17 Absatz 1 und 2
des Raumordnungsgesetzes |
1.7 | Rechtsverordnungen
nach
§ 249b Absatz 1 und
2 des Baugesetzbuchs |
1.8 | |
1.9 | Maßnahmenprogramme
nach
§ 45h des
Wasserhaushaltsgesetzes |
1.10 | Bundesbedarfspläne
nach
§ 12e des
Energiewirtschaftsgesetzes |
1.11 | Bundesfachplanungen
nach den §§ 4 und 5 des Netzausbaubeschleunigungsgesetzes Übertragungsnetz |
1.12 | Nationale
Aktionsprogramme nach Artikel 5 Absatz 1 der Richtlinie 91/676/EWG des Rates
vom
zum Schutz der Gewässer vor
Verunreinigung durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen (ABl L 375 vom
, S. 1), die zuletzt durch die Verordnung (EG)
Nr. 1137/2008 (ABl L 311 vom
, S. 1) geändert worden ist |
1.13 | Das Nationale
Entsorgungsprogramm nach
§ 2c des
Atomgesetzes |
1.14 | Bundesfachpläne
Offshore nach
§ 17a des
Energiewirtschaftsgesetzes |
1.15 | Festlegung der
Standortregionen für die übertägige Erkundung nach § 15 Absatz 3 des
Standortauswahlgesetzes |
1.16 | Festlegung der
Standorte für die untertägige Erkundung nach § 17 Absatz 2 des
Standortauswahlgesetzes. |
1.17 | Flächenentwicklungspläne nach
§ 5 des
Windenergie-auf-See-Gesetzes |
1.18 | Feststellungen der
Eignung einer Fläche und der installierbaren Leistung auf der Fläche nach
§ 12 Absatz 5 des
Windenergie-auf-See-Gesetzes |
2. |
Strategische Umweltprüfung bei Rahmensetzung nach § 35 Abs. 1
Nr. 2 |
2.1 | Lärmaktionspläne nach
§ 47d des
Bundes-Immissionsschutzgesetzes |
2.2 | Luftreinhaltepläne
nach
§ 47 Abs. 1 des
Bundes-Immissionsschutzgesetzes |
2.3 | Abfallwirtschaftskonzepte nach
§ 21 des
Kreislaufwirtschaftsgesetzes |
2.4 | Fortschreibung der
Abfallwirtschaftskonzepte nach § 16 Abs. 3 Satz 4, 2. Alternative des
Kreislaufwirtschafts- und
Abfallgesetzes vom
(BGBl I S. 2705), das zuletzt durch
Artikel 5 des Gesetzes vom
(BGBl I S. 1986) geändert worden
ist, |
2.5 | Abfallwirtschaftspläne
nach
§ 30 des
Kreislaufwirtschaftsgesetzes, einschließlich von
besonderen Kapiteln oder gesonderten Teilplänen über die Entsorgung von
gefährlichen Abfällen, Altbatterien und Akkumulatoren oder Verpackungen und
Verpackungsabfällen |
2.6 | Abfallvermeidungsprogramme nach
§ 33 des
Kreislaufwirtschaftsgesetzes |
2.7 | Operationelle
Programme aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung, dem
Europäischen Sozialfonds, dem Kohäsionsfonds und dem Europäischen Meeres- und
Fischereifonds sowie Entwicklungsprogramme für den ländlichen Raum aus dem
Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen
Raumes |
2.8 | Besondere Notfallpläne
des Bundes oder der Länder nach § 99 Absatz 2 Nummer 9 oder § 100, jeweils auch
in Verbindung mit § 103 Absatz 1 des Strahlenschutzgesetzes, für die Entsorgung
von Abfällen bei möglichen Notfällen |
2.9 | Pläne des Bundes oder
der Länder nach § 118 Absatz 2 oder 5, jeweils auch in Verbindung mit § 103
Absatz 1 des Strahlenschutzgesetzes, für die Entsorgung von Abfällen |
2.10 | Bestimmung von
Maßnahmen durch Rechtsverordnung nach § 123 Satz 2 des
Strahlenschutzgesetzes |
2.11 | Radonmaßnahmenplan
nach § 122 Absatz 1 des Strahlenschutzgesetzes |
2.12 | Aktionspläne nach
§ 40d des
Bundesnaturschutzgesetzes |
2.13 | Klimaschutzprogramme
nach
§ 9 des
Bundes-Klimaschutzgesetzes |
2.14 | Entscheidungen über die
Ausweisung als Gebiet zum Neu- oder Ausbau von Wärmenetzen oder als
Wasserstoffnetzausbaugebiet nach
§ 26 des
Wärmeplanungsgesetzes |
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
JAAAJ-27453
1Anm. d. Red.: Anlage 5 i. d. F. des Gesetzes v. mit Wirkung v. .