UVPG § 38
Teil 3: Strategische Umweltprüfung
Abschnitt 2: Verfahrensschritte der Strategischen Umweltprüfung
§ 38 Vorrang anderer Rechtsvorschriften bei der SUP
1Unbeschadet des § 52 finden die Vorschriften dieses Abschnitts Anwendung, soweit Rechtsvorschriften des Bundes und der Länder die Strategische Umweltprüfung nicht näher bestimmen oder in ihren Anforderungen diesem Gesetz nicht entsprechen. 2Rechtsvorschriften mit weitergehenden Anforderungen bleiben unberührt.
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JAAAJ-27453