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„Sanierungsabsicht der Gläubiger“ bei einem Schuldenerlass in einem Insolvenz- oder Restrukturierungsplan
Unwiderlegliche Beweisanzeichen für die Erfüllung des Tatbestandsmerkmals in § 3a Abs. 2 EStG
[i]Kanzler in Kanzler/Kraft/Bäuml/Marx/Hechtner/Geserich, Einkommensteuergesetz Kommentar, 7. Aufl. 2022, § 3a, NWB QAAAH-96639 Der nachfolgende Beitrag geht der für die Sanierungspraxis bedeutsamen Frage nach, ob bei einem Schuldenerlass in einem Insolvenz- oder Restrukturierungsplan das Merkmal der Sanierungsabsicht der Gläubiger gem. § 3a Abs. 2 EStG stets erfüllt ist, insbesondere auch dann, wenn die Zustimmung durch einen Insolvenzgläubiger aufgrund einer Mehrheitsentscheidung der Insolvenzgläubiger „erzwungen“ wird.
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I. Spannungsverhältnis zwischen der „Sanierungsabsicht der Gläubiger“ gem. § 3a Abs. 2 EStG und einem Schuldenerlass im Insolvenz- oder Restrukturierungsplan
1. „Sanierungsabsicht der Gläubiger“ gem. § 3a Abs. 2 EStG nach dem X. Senat des BFH
[i]X. Senat des BFH nimmt erstmals Stellung zum Merkmal der Sanierungsabsicht der Gläubiger gem. § 3a Abs. 2 EStGDer X. Senat des BFH hatte im Jahr 2020 erstmals über die Auslegung des Merkmals „Sanierungsabsicht der Gläubiger“ i. S. des § 3a Abs. 2 EStG zu entscheiden (, NWB BAAAH-74161). Er hatte über einen Fall zuS. 3395 befinden, in dem ein Einzelunternehmer („Schuldner“) mit sämtlichen Gläubigern einen außergerichtlichen Regulierungsplan vereinbarte. Die den Schuldner maßgeblich finanzierende Bank verzichtete gegen Zahlung eines Betrags von 4.000 € au...