Steuerrecht aktuell 1/2022
2022
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G. Verfahrensrecht
I. Verfassungswidrigkeit der Höhe der Verzinsung von Steuernachforderungen und -erstattungen und Verlängerung der zinsfreien Karenzzeiten
1. Verzinsung mit jährlich 6 % ab dem Jahr 2014 verfassungswidrig
, 1 BvR 2237/17, NWB TAAAH-87096
(Verena Drummer)
Zusammenfassung der Entscheidung
§ 233a i. V. m. § 238 Abs. 1 Satz 1 AO ist für Verzinsungszeiträume ab dem mit Art. 3 GG unvereinbar, soweit der Zinsberechnung ein Zinssatz von 0,5 % pro Monat zugrunde gelegt wird. Für bis ins Jahr 2018 fallende Verzinsungszeiträume kann das bisherige Recht weiter angewendet werden (Fortgeltungsanordnung). Der Gesetzgeber muss bis zum eine verfassungsgemäße Neuregelung schaffen.
§ 233a AO regelt die Verzinsung von Steuernachforderungen und -erstattungen und betrifft den Zeitraum zwischen der Entstehung der Steuer (vgl. insbesondere § 36 Abs. 1 EStG, § 18 GewStG, § 30 KStG, §§ 13, 13b Abs. 1, 2 UStG) und ihrer Festsetzung. Sinn und Zweck der Verzinsung im Nachzahlungsfall ist die Abschöpfung des Zinsvorteils der Steuerpflichtigen, deren Steuer erst nach Ablauf der Karenzzeit des § 233a Abs. 2 AO festgesetzt wird. Wer die verzögerte (zutreffende) Steuerfestsetzung schuldhaft oder nicht schuldhaft verursacht hat ist unerheblich. Der bed...BStBl 2018 I S. 1393BStBl 2019 I S. 1266BStBl 2019 I S. 448BStBl 2019 I S. 1266