Steuerrecht aktuell 1/2022
2022
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F. Erbschaft- und Schenkungsteuer
I. Rechtsprechung
1. Freibeträge beim Zusammentreffen mehrerer Nacherbschaften
( Iring Christopeit )
Zusammenfassung der Entscheidung
Der BFH hat entschieden, dass durch das Zusammentreffen mehrerer Nacherbschaften nicht mehrere Freibeträge entstehen können. Das Steuerrecht weicht in einem derartigen Fall, in Ansehung von § 6 ErbStG, vom Zivilrecht ab. Zivilrechtlich gehen bei mehreren Nacherbschaften mehrere Vermögensmassen über. Steuerlich wird aber nur einmal der Freibetrag gewährt. Hintergrund ist die in § 6 Abs. 2 Satz 1 ErbStG angelegte Abweichung des Steuerrechts vom Zivilrecht, wonach der Nacherbe, den Erwerb als vom Vorerben stammend zu versteuern hat.
Der Entscheidung liegt folgender Sachverhalt zugrunde: 1966 verstarb der Großvater, 1992 die Großmutter der Kläger. Die Großeltern hatten jeweils die Tante der Kläger als Vorerbin und auf deren Tod die Kläger als Nacherben eingesetzt. Die Tante verstarb 2015 und wurde ihrerseits durch die Kläger als Miterben beerbt. Der Vater der Kläger war bereits vorverstorben.
In der Erbschaftsteuererklärung stellten die Kläger Anträge nach § 6 Abs. 2 Satz 2 ErbStG, damit bei der Versteuerung der Nacherbfälle das steuerlich günstiger...