Steuerrecht aktuell 1/2022
2022
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C. Körperschaftsteuer
I. Gesetzgebung
Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts (KöMoG)
(Christian Kappelmann)
Die Besteuerung von Körperschaften nach dem Körperschaftsteuergesetz (KStG) erfolgt grundsätzlich nach dem Trennungsprinzip. Die Einkünfte von Gesellschaft und Gesellschafter werden dabei getrennt besteuert, während nach dem für Personengesellschaften geltend Transparenzprinzip, die Gesellschaft an sich selbst kein einkommensteuerpflichtiges Steuersubjekt ist, sondern die Besteuerung lediglich auf der Ebene des Gesellschafters vorgenommen wird (mit Ausnahme für die Gewerbesteuer).
Durch das Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts (KöMoG) v. (BGBl 2021 I S. 2050; BT-Drucks. 19/28656 S. 13) hat der Gesetzgeber nun in § 1a KStG ein Wahlrecht eingeführt, nach dem Personenhandels- und Partnerschaftsgesellschaften nach den Vorschriften für Körperschaften besteuert werden können. Nach der Gesetzesbegründung soll durch die Einführung des § 1a KStG die Voraussetzung für eine „echte rechtformneutrale Besteuerung“ geschaffen werden und so die Besteuerungsunterschiede zwischen den einzelnen Rechtsformen beseitigt werden.
Zwischenzeitlich hat zudem das (IV C 2 – S 2707/21/10001 :004, BStBl 2021 I S. 2212, ) zu den einzelnen Anwendungsvoraussetzungen des