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NWB Nr. 47 vom

BFH bestätigt Umsatzsteuerpflicht für die Erstellung von Lehrbriefen

Prof. Dr. Oliver Zugmaier und Dr. Yue Siebel

Nach Abschnitt 4.21.3 Abs. 2a UStAE erbringen (Fach-)Autoren mit der Erstellung von Lehrbriefen keine unmittelbare Unterrichtstätigkeit. Nun haben das FG München und der BFH die Auffassung der Finanzverwaltung bestätigt. Die Erstellung von Lehrbriefen ist damit nicht nach § 4 Nr. 21 Buchst. b UStG umsatzsteuerfrei.

Keine Steuerbefreiung für Lehrbriefersteller

[i]Merkmal der Unmittelbarkeit fehltDas FG München und der , NWB PAAAJ-15894) hatten darüber zu entscheiden, ob die Erstellung von Lehrbriefen eine nach § 4 Nr. 21 Buchst. b UStG umsatzsteuerbefreite Unterrichtsleistung ist.

Sie beurteilten die Lehrbrieferstellung als umsatzsteuerpflichtig, weil es der Lehrbrieferstellung an dem charakteristischen Merkmal der Unmittelbarkeit fehlt. Unmittelbar unterrichtet nur derjenige, der mit den Studenten in persönlichen Kontakt tritt und direkt unter simultanem Einfluss auf sie einwirkt. Die Leistung des Lehrbrieferstellers ähnelt demgegenüber einer steuerpflichtigen Autorenleistung, weil der Lehrbriefersteller mit den Lehrbriefen nur mittelbar den Unterricht der Studenten ermöglicht.

Handlungsbedarf

[i]Besteuerungszeiträume ab 1.1.2018Für Lehrbriefersteller und Fernlehrinstitute besteht nun Handlungsbedarf...

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