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beSt(ens) auf die Nutzung des elektronischen Steuerberaterpostfachs vorbereitet
Die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) richtet für alle Steuerberater, Steuerbevollmächtigten und Berufsausübungsgesellschaften ein Nutzungskonto auf der Steuerberaterplattform und dem besonderen elektronischen Steuerberaterpostfach (beSt) ein. Derzeit wird das Innovationsprojekt der BStBK von ca. 100 Testpiloten umfassend revidiert, so dass Potenziale identifiziert und bestenfalls noch vor dem „Go-Live“ am gehoben werden können. Die Berufsträger müssen notwendige technische und kanzleiorganisatorische Vorbereitungsmaßnahmen vornehmen und es bestehen Handlungsbedarfe, die mit der Nutzung des beSt ab dem neuen Jahr einhergehen.
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Mit dem beSt verbundene Pflichten
[i]Registrierung und NutzungMit der Einführung des beSt treffen den steuerberatenden Berufsstand erweiterte Pflichten, sich auf der Steuerberaterplattform zu registrieren, die technische Einrichtung für das beSt vorzuhalten, das beSt aktiv in der gerichtlichen Kommunikation zu nutzen sowie passiv zur Kenntnisnahme von eingehenden Nachrichten.
Rechtliche Rahmenbedingungen durch die StBPPV
[i]StBPPV soll digitale Prozesse vorantreibenDie Steuerberaterplattform- und -postfachverordnung (StBPPV) findet ihre Rechts...