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LAG Sachsen 21.03.2022 1 Sa 374/20, NWB 42/2022 S. 2954

Arbeitsverhältnis | Kündigung wegen Spesenabrechnungsbetrugs

Die bewusste Falschabrechnung von Reisekosten, um sich dadurch einen finanziellen Vorteil zu verschaffen, berechtigt den Arbeitgeber zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund (§ 626 Abs. 1 BGB) selbst dann, wenn die Höhe des dabei eingetretenen Schadens gering gewesen ist. Entscheidend ist der durch die Illoyalität als solches eingetretene Vertrauensverlust.

Anmerkung:

Im Streitfall hatte der Arbeitnehmer die anlässlich der dienstlichen Übernachtung angefallenen Frühstückskosten von täglich S. 29554,80 € in der Rechnung nicht getrennt ausweisen lassen, um dadurch eine Kürzung der vom Arbeitgeber gewährten Verpflegungspauschale zu vermeiden. Dadurch hat er [i]Jesgarzewski, NWB 23/2022 S. 1620seine arbeitsvertragliche Pflicht, auf die Vermögensinteressen seines Arbeitgebers Rücksicht zu nehmen, objektiv verletzt und durch ...

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