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Kostenrecht | Klage auf Gewährung von Corona-Hilfen
Allein der Umstand, dass eine (erstinstanzliche) Klage die Gewährung von Corona-Hilfen zum Gegenstand hat, führt nicht dazu, dass die Kosten eines von der Behörde unmittelbar nach Rechtshängigkeit beauftragten Rechtsanwalts nicht nach § 162 Abs. 2 Satz 1 VwGO erstattungsfähig sind.
Ein Unternehmen erhob am – vorsorglich fristwahrend – Klage gegen einen Bescheid der Bewilligungsstelle v. , mit welchem dem Unternehmen anlässlich der Corona-Pandemie eine sog. Überbrückungshilfe III i. H. von 48.631,44 € gewährt und zugleich der Antrag auf Gewährung von insgesamt 63.500 € im Übrigen abgelehnt wurde. Mit Schriftsatz v. zeigten die Bevollmächtigten der Behörde deren Vertretung an und legten einen Ausdruck der [i]Zum StB als Prozessbevollmächtigten vor dem VG Grupe/Günther, NWB 8/2022 S. 552Behördenakten vor. Nach erfolgter Akteneinsic...