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Amtshaftung | Kein Schmerzensgeld wegen Corona-Quarantäne
Eine Kommune, die verpflichtet war, Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz zur Bekämpfung von Infektionen mit dem SARS-Cov-2-Virus zu ergreifen, darf sich auf die Ergebnisse eines PCR-Tests verlassen.
Auf die tatsächliche Aussagekraft eines PCR-Tests kommt es nach Ansicht des Gerichts nicht an. Selbst wenn der PCR-Test tatsächlich zur Diagnostik ungeeignet sein sollte und dies bereits im April 2021 [i]Zur neuen Corona-ArbSchV Jahn, NWB 38/2022 S. 2703wissenschaftlich diskutiert wurde, würde es jedenfalls an einem Verschulden der beklagten Stadt fehlen, denn diese hatte ihr Handeln an den Empfehlungen des RKI auszurichten. Anhaltspunkte dafür, dass dessen Einschätzung offensichtlich falsch und seine Empfehlungen nicht gerechtfertigt seien, hätten nicht bestanden.