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Einkommen- und Erbschaftsteuer //

Die Folgen einer unerkannten Betriebsaufspaltung

Die Betriebsaufspaltung spielt in der steuerlichen Beratungspraxis eine herausragende Rolle. Durch die Begründung einer personellen und sachlichen Verflechtung wird die Grenze der bloßen Vermögensverwaltung überschritten, sodass gewerbliche Einkünfte durch das Besitzunternehmen erzielt werden. Die Grundsätze der Betriebsaufspaltung sind auf eine langjährige und sich stetig fortentwickelnde Rechtsprechung zurückzuführen, die auch in den Einkommensteuer-Hinweisen Eingang gefunden hat. Da der Betriebsaufspaltung komplexe Regelungsmechanismen inhärent sind, kommt es in der steuerlichen Beratungspraxis immer wieder vor, dass die entsprechenden Rechtsfolgen einer Betriebsaufspaltung nicht beachtet werden. Während dies in der laufenden Besteuerungspraxis bereits Unterschiede in der Besteuerung zur Folge hat, ergeben sich erhebliche Steuerrisiken bei Strukturierungsvorgängen, Nachfolgen oder Betriebsaufgaben und -veräußerungen.

Einkommensteuer //

Neuer Gestaltungsspielraum zur Vermeidung einer Betriebsaufspaltung

Die Überlassung eines häuslichen Arbeitszimmers durch den Gesellschafter-Geschäftsführer an seine GmbH ist steuerlich risikobehaftet. Insbesondere droht eine Betriebsaufspaltung mit weitreichenden Folgen, wenn das Arbeitszimmer als funktional wesentliche Betriebsgrundlage der GmbH anzusehen ist. Mit der Neufassung des § 8 EStDV zum 1.1.2026 ergeben sich jedoch neue, praxisrelevante Gestaltungsmöglichkeiten.

Arbeitsrecht //

Entgelttransparenz

Das im Jahr 2017 in Kraft getretene Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG) gewährt Arbeitnehmern in Betrieben mit mehr als 200 Beschäftigten Auskunftsansprüche gegen den Arbeitgeber, um das Ziel der Entgeltgleichheit durchzusetzen. Mit der europäischen Entgelttransparenzrichtlinie (EU/2023/970), die am 6.6.2023 verabschiedet wurde und bis spätestens zum 7.6.2026 in nationales Recht umzusetzen ist, hat die EU die gesetzlichen Rahmenbedingungen weiterentwickelt und verschärft: Die Richtlinie erweitert Auskunfts- und Berichtspflichten und ergänzt die Entschädigungsansprüche bei geschlechtsspezifischer Lohndiskriminierung.

Praxiswissen //

Betriebliche Altersversorgung (Teil 1) – Einführung

Die betriebliche Altersversorgung (bAV) hat sich in vielen Betrieben neben der gesetzlichen Rente als zweite Säule etabliert. Sie dient dazu, den Lebensstandard im Ruhestand abzusichern und Versorgungslücken zu schließen. Arbeitnehmer erwerben durch die betriebliche Altersversorgung einen Anspruch auf zusätzliche Rentenleistungen, die sich aus Beiträgen des Arbeitgebers, eigenen Beiträgen oder beidem zusammensetzen. Dieser Beitrag bildet den Auftakt einer Reihe, in der die bAV aus unterschiedlichen fachlichen Perspektiven umfassend beleuchtet wird.

Einkommensteuer //

Erstattungszinsen für Gewerbesteuer sind steuerpflichtige Betriebseinnahmen

Mit Urteil v. 26.9.2025 hat der BFH entschieden, Zinsen für eine Erstattung von Gewerbesteuer nach § 233a AO seien bei der steuerlichen Gewinnermittlung als Betriebseinnahme zu erfassen, wiewohl § 4 Abs. 5b EStG vorgibt, die Gewerbesteuer und die darauf entfallenden Nebenleistungen seien keine Betriebsausgaben. Die sich danach ergebende rechtliche Beurteilung, dass Nachzahlungszinsen zur Gewerbesteuer gem. § 4 Abs. 5b EStG nicht abziehbar, aber als Erstattungszinsen zu versteuern sind, verstoße nicht gegen den Gleichheitssatz des Grundgesetzes.

Lohnsteuer //

Tantieme – Besonderheiten beim Geschäftsführer

Tantiemezahlungen gehören als Bestandteil der Vergütung in alle Vereinbarungen zwischen der Gesellschaft und ihrem Geschäftsführer. So erfolgt eine Beteiligung an dem Erfolg der Gesellschaft. Vor allem bei Tantiemevereinbarungen mit GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführern gelten strenge Regeln im Steuerrecht. Werden diese nicht eingehalten, droht eine verdeckte Gewinnausschüttung mit allen negativen Steuerfolgen. Zudem wird der Betriebsausgabenabzug der GmbH gestrichen. Außerdem sind lohnsteuerliche Regelungen zu beachten.

Arbeitsrecht //

Sonn- und Feiertagsbeschäftigung

Die Regierungsparteien CDU/CSU und SPD haben in ihrem Koalitionsvertrag v. 5.5.2025 die Reformierung des Arbeitszeitrechts als eines ihrer wesentlichen Arbeitsrechtsreformvorhaben vereinbart. Eine Umsetzung der Vereinbarung lässt jedoch noch auf sich warten. Die Möglichkeiten und Grenzen zulässiger Sonn- und Feiertagsarbeit sind somit unverändert nach Maßgabe des aktuell geltenden Arbeitszeitrechts zu bewerten.

Arbeitsrecht //

Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall

Als Folge einer grundsätzlichen Entscheidung des Gesetzgebers wird das Risiko, dass ein Arbeitnehmer durch Krankheit arbeitsunfähig ist, zwischen Arbeitnehmer, Arbeitgeber und den Krankenkassen aufgeteilt. Zunächst bleibt der Arbeitgeber in der Pflicht. Kann ein Arbeitnehmer krankheitsbedingt seine vertraglich geschuldete Arbeitsleistung – vorübergehend oder dauerhaft – nicht erbringen, hat er dennoch gegenüber seinem Arbeitgeber den Anspruch auf Zahlung des vereinbarten Arbeitsentgelts im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und für einen Zeitraum von sechs Wochen (vgl. § 3 Abs. 1 Satz 1 des Entgeltfortzahlungsgesetzes – EntgFG).

Steuerstrafrecht //

Steuerhinterziehung bei gesonderter und einheitlicher Gewinnfeststellung

Der BGH geht bei einem durch falsche Angaben in einer Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Gewinnfeststellung erwirkten Steuervorteil davon aus, dass das Regelbeispiel des § 370 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 Alternative 2 AO erfüllt ist, wenn die Abweichung bei den Einkünften zugunsten der Personenmehrheit mindestens 140.000 € beträgt. Dies hat auch Auswirkungen auf die Strafverfolgungsverjährung nach § 376 Abs. 1 AO.

Erbschaft- und Schenkungsteuer //

Gestaltungsüberlegungen für eine steueroptimierte lebzeitige Immobilienübertragung

Die Übertragung des Familienheims von Eltern auf ihre Kinder ist nur beim Erwerb von Todes wegen steuerbefreit (§ 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG) und nur dann, wenn das Kind die Immobilie unverzüglich selbst bewohnt und dies zehn Jahre lang beibehält. Eine lebzeitige Übertragung ist dagegen grundsätzlich nicht steuerbefreit, kann jedoch durch geschickte Gestaltung steuerlich optimiert werden.

Gesetzgebung //

Teilweise wieder verlängerte Aufbewahrungsfristen – was bedeutet das für die Selbstanzeige?

Die Unternehmen werden in Deutschland durch ein hohes Maß an Bürokratie belastet. Zum Teil gibt es Vorschriften, die sich in der Sache diametral widersprechen und so unanwendbar werden. Es soll nicht in Abrede gestellt werden, dass Fachbereiche wie Arbeitssicherheit, Umweltschutz usw. wichtige Regelungsgebiete sind, die ohne eine staatliche Lenkung nicht oder nur unzureichend beachtet werden. Jedoch haben die vielfältigen bürokratischen Regelungen u. a. auch mit Melde-, Nachweis- oder statistischen Pflichten einen erheblichen Wildwuchs erlitten. Mit dem BEG IV hatte der Gesetzgeber nun endlich einen ersten richtigen Schritt in Richtung Abbau von Bürokratie unternommen. Für die Wirtschaft ist mit der verkürzten Aufbewahrungspflicht von Unterlagen eine wichtige Regelung getroffen worden, die jedoch nicht ausschließlich Vorteile brachte. Deshalb hat der Gesetzgeber mit dem Gesetz zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung nunmehr eine (kleine) Korrektur durchgeführt, durch die Banken, Wertpapierinstitute und Versicherungen gem. § 257 Abs. 4 Satz 2 HGB zum Glück wieder eine zehnjährige Aufbewahrungspflicht für Buchungsbelege trifft.

Einkommensteuer //

Keine KESt-Entlastung bei Ausschüttungen hybrider deutscher Gesellschaften an US-Muttergesellschaften

Überraschende Änderung der Verwaltungspraxis: Bei Ausschüttungen aus Deutschland an US-Gesellschaften soll die Entlastung von der Kapitalertragsteuer seit kurzem davon abhängen, wie die ausschüttende deutsche GmbH für US-Steuerzwecke qualifiziert wird (sog. Check-the-Box Election). Die Kehrtwende erfolgt ohne Gesetzesänderung, betrifft zahlreiche US-Inbound-Strukturen und führt zu erheblicher Rechts- und Planungsunsicherheit für US-Investoren. In einer Phase schwacher Konjunktur, hoher Bürokratiekosten und intensivem Standortwettbewerb untergräbt zusätzliche Unsicherheit die Investitionsbereitschaft und birgt politisches Konfliktpotenzial im Verhältnis zu den USA.

Abgabenordnung //

Zur Festsetzung eines Verspätungszuschlags gem. § 152 AO und der Rechtsqualität von FAQ des BMF

Bei Versäumnis der aufgrund der Corona-Pandemie gesetzlich verlängerten Abgabefrist des § 149 Abs. 3 AO für den VZ 2019 ist unabhängig von einem Verschulden ein Verspätungszuschlag durch eine gebundene Entscheidung gem. § 152 Abs. 2 Nr. 1 AO festzusetzen. Aus den FAQ „Corona“ (Steuern) des BMF kann eine ermessensabhängige Entscheidung – entgegen dem Gesetz – nicht hergeleitet werden.

Einkommensteuer //

Spendenabzug bei Zuwendungen an eine in der Schweiz ansässige Stiftung

Mit Urteil v. 1.10.2025 hat der BFH entschieden, ein Spendenabzug nach § 10b Abs. 1 Satz 1 EStG an eine in der Schweiz ansässige Stiftung komme nur dann in Betracht, wenn die Voraussetzungen des Spendenabzugs nach den einschlägigen Regelungen nach deutschem Recht erfüllt sind. Dazu muss bei der ausländischen – im Streitfall schweizerischen – Stiftung die formelle Satzungsmäßigkeit nach § 60 Abs. 1 Satz 1 AO gegeben sein, und es muss der Nachweis erbracht werden, dass die tatsächliche Geschäftsführung auf die ausschließliche und unmittelbare Erfüllung der steuerbegünstigten Zwecke gerichtet ist (§ 59 Halbsatz 2 AO i. V. mit § 63 Abs. 1 AO, sog. materielle Satzungsmäßigkeit).

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