Photovoltaikanlagen und Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 72 EStG: Aktuelle Brennpunkte
Bei der seit 2022 zur Anwendung kommenden Steuerfreiheit für bestimmte Photovoltaikanlagen (§ 3 Nr. 72 EStG) kehrt keine Ruhe ein.
Bei der seit 2022 zur Anwendung kommenden Steuerfreiheit für bestimmte Photovoltaikanlagen (§ 3 Nr. 72 EStG) kehrt keine Ruhe ein.
Wird eine Personenhandelsgesellschaft rückwirkend im Wege der Verschmelzung durch Aufnahme in eine andere Personenhandelsgesellschaft eingebracht, so ist der übernehmenden Personengesellschaft das laufende Ergebnis der übertragenden Personengesellschaft erst ab dem handelsrechtlichen Übertragungsstichtag (z. B. ab dem 1.1.) zuzurechnen. An dem diesem Tag vorausgehenden steuerlichen Übertragungsstichtag (z. B. dem 31.12.) entsteht zwar ggf. ein Einbringungsgewinn oder ein Einbringungsfolgegewinn der übernehmenden Personengesellschaft, indes ist das laufende Ergebnis der übertragenden Gesellschaft noch dieser selbst zuzurechnen, so der BFH mit Urteil v. 14.3.2024. Gleiches gilt auch für den Gewerbeertrag und für einen auf den 31.12. des vorangegangenen Jahres festgestellten vortragsfähigen Gewerbeverlust der übertragenden Gesellschaft: Er ist zum steuerlichen Übertragungsstichtag noch bei Letzterer, nicht hingegen bei der übernehmenden Personengesellschaft festzustellen, so der IV. Senat in einer den gleichen Sachverhalt betreffenden Parallelentscheidung vom selben Tage – IV R 1/24 (IV R 7/21), nv.
In der Praxis tritt vielfach die Frage auf, ob eine Betriebsaufspaltung dadurch begründet werden kann, dass der personell verflochtenen Betriebs-GmbH ein Büroraum („häusliches Arbeitszimmer“) im Privathaus bzw. in der privaten Eigentumswohnung des Gesellschafters von diesem als funktional wesentliche Betriebsgrundlage entgeltlich oder unentgeltlich überlassen wird.
Der EuGH musste zu der Frage Stellung nehmen, ob ein Einzweck-Gutschein auch dann vorliegen kann, wenn dieser Gutschein zwischen mehreren Unternehmern übertragen wird.
Der EuGH musste zu der Frage Stellung nehmen, ob die unentgeltliche Abgabe von Wärme an andere Unternehmer der Besteuerung unterliegt und welche Kosten in den Selbstkostenpreis einfließen.NWB-Nachricht v. 07.05.2024, Umsatzsteuer | Besteuerung unentgeltlicher Wärmelieferungen aus einer Biogasanlage (EuGH)
Das Qualifizierungsgeld (§§ 82a–c SGB III) ist eine zum 1.4.2024 eingeführte Maßnahme, die sich an Arbeitnehmer richtet, die Gefahr laufen, durch den Strukturwandel ihren Arbeitsplatz zu verlieren, durch eine Weiterbildung aber die Möglichkeit haben, langfristig in ihrem aktuellen Unternehmen beschäftigt zu bleiben. Hierbei greift das Qualifizierungsgeld als Lohnersatz. Im Gegenzug übernimmt der Arbeitgeber die Kosten der Weiterbildungsmaßnahme.
Die dingliche Abtretung eines GmbH-Anteils muss notariell beurkundet werden. Zudem bedarf auch die schuldrechtliche Verpflichtung zur Abtretung von GmbH-Anteilen der notariellen Beurkundung. In der Gestaltungspraxis sind diese Formvorschriften aber nicht nur in Bezug auf den Geschäftsanteil, sondern auch zu beachten, wenn Nebenabreden oder Treuhandverhältnisse vereinbart werden.
Der BFH hat sich im Urteil vom 23.11.2023 - VI R 9/21 mit dem Teilerlass eines nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz geförderten Darlehens auseinandergesetzt.
Mit BMF-Schreiben v. 5.2.2024 (BStBl 2024 I S. 177) hat die Finanzverwaltung erstmals umfangreiche Ausführungen zur Auslegung des Begriffs „Ort der Geschäftsleitung“ veröffentlicht (Einfügung einer neuen Regelung zu § 10 AO in den AEAO). Im Kern hat die Finanzverwaltung das bislang verstreute und aus Verwaltungssicht nicht homogen niedergelegte Richterrecht zusammengeführt und zusammengefasst.
Bei der seit 2022 zur Anwendung kommenden Steuerfreiheit für bestimmte Photovoltaikanlagen (§ 3 Nr. 72 EStG) kehrt keine Ruhe ein.
Wird eine Personenhandelsgesellschaft rückwirkend im Wege der Verschmelzung durch Aufnahme in eine andere Personenhandelsgesellschaft eingebracht, so ist der übernehmenden Personengesellschaft das laufende Ergebnis der übertragenden Personengesellschaft erst ab dem handelsrechtlichen Übertragungsstichtag (z. B. ab dem 1.1.) zuzurechnen. An dem diesem Tag vorausgehenden steuerlichen Übertragungsstichtag (z. B. dem 31.12.) entsteht zwar ggf. ein Einbringungsgewinn oder ein Einbringungsfolgegewinn der übernehmenden Personengesellschaft, indes ist das laufende Ergebnis der übertragenden Gesellschaft noch dieser selbst zuzurechnen, so der BFH mit Urteil v. 14.3.2024. Gleiches gilt auch für den Gewerbeertrag und für einen auf den 31.12. des vorangegangenen Jahres festgestellten vortragsfähigen Gewerbeverlust der übertragenden Gesellschaft: Er ist zum steuerlichen Übertragungsstichtag noch bei Letzterer, nicht hingegen bei der übernehmenden Personengesellschaft festzustellen, so der IV. Senat in einer den gleichen Sachverhalt betreffenden Parallelentscheidung vom selben Tage – IV R 1/24 (IV R 7/21), nv.
In der Praxis tritt vielfach die Frage auf, ob eine Betriebsaufspaltung dadurch begründet werden kann, dass der personell verflochtenen Betriebs-GmbH ein Büroraum („häusliches Arbeitszimmer“) im Privathaus bzw. in der privaten Eigentumswohnung des Gesellschafters von diesem als funktional wesentliche Betriebsgrundlage entgeltlich oder unentgeltlich überlassen wird.
Der EuGH musste zu der Frage Stellung nehmen, ob ein Einzweck-Gutschein auch dann vorliegen kann, wenn dieser Gutschein zwischen mehreren Unternehmern übertragen wird.
Der EuGH musste zu der Frage Stellung nehmen, ob die unentgeltliche Abgabe von Wärme an andere Unternehmer der Besteuerung unterliegt und welche Kosten in den Selbstkostenpreis einfließen.NWB-Nachricht v. 07.05.2024, Umsatzsteuer | Besteuerung unentgeltlicher Wärmelieferungen aus einer Biogasanlage (EuGH)
Das Qualifizierungsgeld (§§ 82a–c SGB III) ist eine zum 1.4.2024 eingeführte Maßnahme, die sich an Arbeitnehmer richtet, die Gefahr laufen, durch den Strukturwandel ihren Arbeitsplatz zu verlieren, durch eine Weiterbildung aber die Möglichkeit haben, langfristig in ihrem aktuellen Unternehmen beschäftigt zu bleiben. Hierbei greift das Qualifizierungsgeld als Lohnersatz. Im Gegenzug übernimmt der Arbeitgeber die Kosten der Weiterbildungsmaßnahme.
Die dingliche Abtretung eines GmbH-Anteils muss notariell beurkundet werden. Zudem bedarf auch die schuldrechtliche Verpflichtung zur Abtretung von GmbH-Anteilen der notariellen Beurkundung. In der Gestaltungspraxis sind diese Formvorschriften aber nicht nur in Bezug auf den Geschäftsanteil, sondern auch zu beachten, wenn Nebenabreden oder Treuhandverhältnisse vereinbart werden.
Der BFH hat sich im Urteil vom 23.11.2023 - VI R 9/21 mit dem Teilerlass eines nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz geförderten Darlehens auseinandergesetzt.
Mit BMF-Schreiben v. 5.2.2024 (BStBl 2024 I S. 177) hat die Finanzverwaltung erstmals umfangreiche Ausführungen zur Auslegung des Begriffs „Ort der Geschäftsleitung“ veröffentlicht (Einfügung einer neuen Regelung zu § 10 AO in den AEAO). Im Kern hat die Finanzverwaltung das bislang verstreute und aus Verwaltungssicht nicht homogen niedergelegte Richterrecht zusammengeführt und zusammengefasst.
Durch das Wachstumschancengesetz erfolgen auch umwandlungssteuerliche Änderungen, welche gerade in Spaltungsakten praktische Relevanz entfalten.
Mit dem Wachstumschancengesetz v. 27.3.2024 (BGBl 2024 I Nr. 108) wurde zeitlich befristet eine degressive AfA (§ 7 Abs. 5a EStG) wieder eingeführt und die Sonderabschreibung (§ 7b EStG) für vermietete Wohngebäude angepasst.
Mit dem Wachstumschancengesetz v. 27.3.2024 (BGBl 2024 I Nr. 108) wurde die Einführung der obligatorischen E-Rechnung in Deutschland beschlossen. Die Neufassung des § 14 UStG sieht demnach im Kern vor, dass für im Inland steuerpflichtige Umsätze zwischen inländischen Unternehmen grundsätzlich spätestens ab dem 1.1.2027 elektronische Rechnungen verwendet werden müssen, u. a. auch für Zwecke des Vorsteuerabzugs beim Leistungsempfänger.
Hat ein Gewerbebetrieb mehrere Betriebsstätten in verschiedenen Gemeinden und befindet sich darunter auch eine mehrgemeindliche Betriebsstätte, ist eine zweistufige Zerlegung des Gewerbesteuermessbetrags vorzunehmen. Zunächst ist der Gewerbesteuermessbetrag auf die einzelnen Betriebsstätten aufzuteilen, sodann ist der auf die mehrgemeindliche Betriebsstätte entfallende anteilige Gewerbesteuermessbetrag auf die an dieser beteiligten Gemeinden zu verteilen. Für diesen zweiten Zerlegungsschritt ist dabei nach § 30 GewStG der Zerlegungsanteil nach der Lage der örtlichen Verhältnisse unter Berücksichtigung der durch das Vorhandensein der Betriebsstätte erwachsenden Gemeindelasten zu ermitteln.
Ein Urteil des LG Lübeck vom 11.1.2024 zeigt, dass die Regelung in § 34 Abs. 3 EStG für Berater schnell zur Haftungsfalle werden kann.
Durch das Wachstumschancengesetz haben sich die Abschreibungsbedingungen geändert.
Das Insolvenzverfahren kann nur eröffnet werden, wenn die Kosten des Verfahrens gedeckt sind. Für den Insolvenzverwalter und das Insolvenzgericht ist die Suche nach potenziellen Kostenträgern zur Vermeidung der Abweisung des Insolvenzantrags mangels Masse daher Teil des Tagesgeschäfts. Von besonderer Relevanz sind in der Praxis neben der Insolvenzmasse als Hauptkostenträger die Institute der Verfahrenskostenstundung in Insolvenzverfahren natürlicher Personen und der Insolvenzgeldvorfinanzierung bei Unternehmensinsolvenzen. Daneben spielt die Ermittlung und Durchsetzung insolvenzspezifischer Ansprüche eine überragende Rolle, zu denen neben der Geschäftsleiterhaftung und der Insolvenzanfechtung auch die persönliche Haftung der Gesellschafter der Personengesellschaft (§ 93 InsO) gezählt werden kann.
In den vergangenen Jahren haben die Gerichte durch ihre Rechtsprechung die Haftung des Geschäftsführers erheblich erweitert. Jeder Geschäftsführer, aber auch seine Berater sollten sich in diesem Feld gut auskennen.
In diesem Beitrag wird die buchhalterische Behandlung bei einer Buchwertübertragung zwischen Schwesterpersonengesellschaften dargestellt.