IFRIC 8 9

Beschluss

9

Für den Fall, dass es keine speziell identifizierbaren Güter oder Dienstleistungen gibt, können andere Umstände darauf hinweisen, dass Güter oder Dienstleistungen erhalten wurden (oder noch werden), so dass IFRS 2 anzuwenden ist. Sollte insbesondere die identifizierbare erhaltene Gegenleistung (falls vorhanden) geringer sein als der beizulegende Zeitwert der gewährten Eigenkapitalinstrumente oder der eingegangenen Verbindlichkeiten, so ist dies typischerweise ein Hinweis darauf, dass eine weitere Gegenleistung (d. h. für nicht identifizierbare Güter oder Dienstleistungen) erhalten wurde (oder noch wird).

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IAAAD-10615