IFRIC 8 8

Beschluss

8

IFRS 2 findet auf bestimmte Geschäftsvorfälle Anwendung, bei denen Güter oder Dienstleistungen erhalten werden. Dies gilt für Geschäftsvorfälle, bei denen ein Unternehmen Güter oder Dienstleistungen als Gegenleistung für Eigenkapitalinstrumente des Unternehmens erhält. Dazu gehören auch Geschäftsvorfälle, bei denen ein Unternehmen einige oder alle erhaltenen Güter oder Dienstleistungen nicht speziell identifizieren kann.

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IAAAD-10615