Betriebsaufgabe im Insolvenzverfahren
Hat der Insolvenzverwalter eine unternehmerische Tätigkeit des Insolvenzschuldners nach § 35 Abs. 2 InsO freigegeben und gibt der Unternehmer diese Tätigkeit in der Folgezeit auf, kann sich hieraus ein Aufgabeverlust ergeben. Jedoch führen weder allein die Insolvenzeröffnung noch die Freigabeerklärung zu einer Betriebsaufgabe.