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Einkommensteuer //

Erstattungszinsen für Gewerbesteuer als steuerpflichtige Betriebseinnahmen (BFH)

Die Zinsen für eine Erstattung von Gewerbesteuer nach § 233a AO sind bei der steuerlichen Gewinnermittlung als Betriebseinnahme zu erfassen. Die Behandlung der Zinsen nach § 233a AO, die als Nachzahlungszinsen gemäß § 4 Abs. 5b EStG nicht abziehbar, aber als Erstattungszinsen zu versteuern sind, verstößt nicht gegen den Gleichheitssatz des Grundgesetzes (BFH, Urteil v. 26.9.2025 - IV R 16/23; veröffentlicht am 5.2.2026).

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Verfahrensrecht //

Rückwirkender Widerruf eines Bewilligungsbescheides kein rückwirkendes Ereignis (BFH)

Die Niedersachsen-Soforthilfe Corona (mit finanzieller Unterstützung des Bundes) für die Monate April, Mai und Juni 2020 ist eine steuerbare und steuerpflichtige Betriebseinnahme. Wird ein Bewilligungsbescheid für einen als Betriebseinnahme anzusetzenden Liquiditäts- beziehungsweise Aufwandszuschuss mit Ex-tunc-Wirkung zum Gewährungstag widerrufen und der Zuschuss zurückgezahlt, liegt hierin bei der Gewinnermittlung gemäß § 4 Abs. 3 EStG kein rückwirkendes Ereignis (§ 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO) für das Jahr der Bewilligung und Vereinnahmung (BFH, Urteil v. 16.12.2025 - VIII R 4/25; veröffentlicht am 5.2.2026).

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Grunderwerbsteuer //

Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer bei übernommenem Wohnungsrecht (BFH)

Übernimmt der Käufer eines Grundstücks ein persönliches Wohnungsrecht, erhöht sich die Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer um den kapitalisierten Wert des Wohnungsrechts. Bei dem persönlichen Wohnungsrecht handelt es sich nicht um eine dauernde Last i. S. des § 9 Abs. 2 Nr. 2 Satz 2 GrEStG (BFH, Urteil v. 22.10.2025 - II R 32/22; veröffentlicht am 5.2.2026).

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Einkommensteuer //

Verfassungsmäßigkeit des Kriteriums der Haushaltszugehörigkeit beim Sonderausgabenabzug für Kinderbetreuungskosten (BFH)

Der Senat ist nicht überzeugt, dass § 10 Abs. 1 Nr. 5 Satz 1 EStG insofern verfassungswidrig ist, als der Sonderausgabenabzug die Haushaltszugehörigkeit des Kindes voraussetzt (vgl. bereits BFH, Urteil v. 11.5.2023 - III R 9/22, BStBl II 2023, 861). Dies gilt auch, soweit die Betreuungsaufwendungen desjenigen Elternteils, der das Kind nicht in seinen Haushalt aufgenommen hat, nicht mehr durch den Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf abgedeckt sind (BFH, Urteil v. 27.11.2025 - III R 8/23; veröffentlicht am 29.1.2026).

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Einkommensteuer //

Spendenabzug bei Zuwendungen an eine in der Schweiz ansässige Stiftung (BFH)

Die Kapitalverkehrsfreiheit nach Art. 63 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union wird nicht dadurch verletzt, dass die steuerliche Berücksichtigung einer Spende an eine in der Schweizerischen Eidgenossenschaft ansässige Stiftung den im Mitgliedstaat des Spenders geltenden nationalen Anforderungen unterworfen wird (BFH, Urteil v. 1.10.2025 - X R 20/22; veröffentlicht am 29.1.2026).

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Arbeitsrecht //

Anfechtung einer Betriebsratswahl (BAG)

Auch bei im Wesentlichen mit Hilfe einer App durchgeführter sog. Plattformarbeit kann für eine räumliche Einheit nur dann ein eigener Betriebsrat gewählt werden, wenn diese einen Betrieb oder selbständigen Betriebsteil i. S. des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) darstellt. Das setzt eine eigene organisatorische Leitung oder ein Mindestmaß an organisatorischer Selbstständigkeit voraus (BAG, Beschlüsse v. 28.1.2026 – 7 ABR 23/24, 7 ABR 26/24 und 7 ABR 40/24).

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Nachhaltigkeit: Recycling lohnt sich jetzt noch mehr

Seit Januar 2026 gilt die nächste Stufe des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG). Für Unternehmen sind die Folgen relevant. Denn die CO 2-Bepreisung steigt und damit die Kosten für Abfälle, die verbrannt werden. 2024 kostete ein CO 2-Zertifikat noch 45 € je Tonne, seit Januar 2026 beträgt der Preis 55 bis 65 €. Damit lohnt es sich für Unternehmen, darüber nachzudenken, wie sie die zu verbrennende Abfallmenge reduzieren können. Ziel muss es sein, Kosten zu begrenzen, etwa durch mehr Recycling, durch das man oft sogar zusätzliche Erlöse generieren kann. Die Konsultation eines Entsorgungsberaters ist empfehlenswert, um ein Konzept zur Abfallvermeidung zu erarbeiten. Derartige Beratungen werden u. a. über den regionalen Entsorger angeboten.

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Fördermittel: Energetische Sanierung wird wieder unterstützt

Nach dem Förderstopp 2023 gibt es wieder Geld von der KfW-Bank für Konzepte zur energetischen Sanierung von Stadtquartieren. 2026 sind es 75 Mio. €. Berücksichtigt werden auch Maßnahmen zur Klimaanpassung, der Ausbau von Stadtgrün und der Einsatz digitaler Technologien. Außerdem soll das Programm laut Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) die Umsetzung der Wärmeplanung voranbringen. Es werden bis zu 90 % der förderfähigen Ausgaben bezuschusst. Antragsberechtigt sind u. a. Gebietskörperschaften und Zweckverbände. Weitere Details lesen Sie unter https://go.nwb.de/84qxl.

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Entgeltgerechtigkeit: Richtlinie ab Mitte 2026 gültig

Seit Mitte 2023 ist die EU-Entgelttransparenzrichtline (2023/970) in Kraft. Sie soll für mehr Entgeltgerechtigkeit sorgen und Arbeitnehmern die Durchsetzung von Ansprüchen erleichtern. Bis Juni 2026 hat Deutschland Zeit, die Vorgaben der EU umzusetzen. Unternehmer sollten sich schon jetzt darauf einstellen. Arbeitnehmer haben u. a. das Recht, Auskunft über das durchschnittliche monatliche Bruttogehalt und sonstige Entgeltbestandteile gleicher oder gleichwertiger Arbeit zu erhalten. Auch Bewerber können Einblicke über mögliche Verdienste verlangen. Das Recht galt bisher nur für Betriebe mit mehr als 200 Mitarbeitern, allerdings soll es jetzt zumindest in Teilen unabhängig von der Betriebsgröße sein. Arbeitgeber sollten prüfen, welche Auskünfte sie ab wann geben müssen und sich eine Strategie überlegen. Ausführliche Informationen erhalten Sie unter https://go.nwb.de/q3p6q und https://go.nwb.de/znpul.

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Mindestlohn: Neue Tarife für Auszubildende

Arbeitgeber, die keinem Tarifvertrag unterliegen, sind verpflichtet, ihren Auszubildenden einen Mindestlohn zu zahlen. Dieser erhöht sich jährlich zu jedem Ausbildungsbeginn: Azubis, die 2026 eine Berufsausbildung beginnen, bekommen im ersten Lehrjahr mindestens 724 € pro Monat. Im zweiten Ausbildungsjahr steigt das Gehalt auf 854 €, im dritten Jahr gibt es 977 € und im vierten Ausbildungsjahr 1.014 €. In § 17 Berufsbildungsgesetz (BBiG) wurde die Höhe der Entgelte nur bis 2023 festgelegt. Seit 2024 wird die Höhe der monatlichen Mindestvergütung für den Start einer Berufsausbildung vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) im Bundesgesetzblatt bekannt gegeben. Weitere Informationen erhalten Sie unter https://go.nwb.de/s4vzw.

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Erbschaftsteuer //

Maßgeblichkeit des dinglichen Rechtsgeschäfts für die Prüfung der Behaltensfrist erbschaftsteuerbegünstigten Vermögens (FG)

Für das Tatbestandsmerkmal der Veräußerung i. S. des § 13a Abs. 5 ErbStG a. F. (nunmehr § 13a Abs. 6 ErbStG) ist nicht das schuldrechtliche, sondern das dingliche Rechtsgeschäft bzw. der Übergang des wirtschaftlichen Eigentums maßgeblich (FG Münster, Urteil v. 12.12.2025 – 3 K 695/24 Erb; Revision beim BFH unter dem Az. II R 1/26 anhängig).

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Strategie und Transformation //

Delegierter Rechtsakt zur Taxonomie-VO im EU-Amtsblatt veröffentlicht

Am 8.1.2026 wurde im Amtsblatt der EU ein neuer delegierter Rechtsakt zur Taxonomie-Verordnung (Verordnung (EU) 2020/852) veröffentlicht. Dieser ist als Delegierte Verordnung (EU) 2026/73 ausgestaltet und enthält 16 Anhänge, mit denen mehrere bestehende delegierte Verordnungen angepasst werden: die Delegierte Verordnung zur Taxonomie-Berichterstattung (EU 2021/2178), die Delegierte Verordnung zu den zwei klimabezogenen Umweltzielen (EU 2021/2139) sowie die Delegierte Verordnung zu den vier nicht-klimabezogenen Umweltzielen (EU 2023/2486).

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Einkommensteuer //

"Unechte" Realteilung beim Ausscheiden einer Mitunternehmerkapitalgesellschaft aus einer Personengesellschaft gegen Übertragung "eigener" Anteile (BFH)

Der durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz v. 25.5.2009 (BGBl I 2009, 1102) eingefügte § 272 Abs. 1a und Abs. 1b HGB hat nichts an der Beurteilung geändert, dass es sich bei den von der Kapitalgesellschaft erworbenen eigenen Anteilen, die nicht zur Einziehung bestimmt sind, steuerrechtlich um Wirtschaftsgüter handelt (BFH, Urteil v. 21.8.2025 - IV R 16/22; veröffentlicht am 8.1.2026).

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