Bilanzreport 2025 – Darstellung ausgewählter Bilanzierungssachverhalte
Der Beitrag gibt einen Überblick über ausgewählte Bilanzierungssachverhalte des letzten Jahres.
Der Beitrag gibt einen Überblick über ausgewählte Bilanzierungssachverhalte des letzten Jahres.
Im aktuellen Praxisfall wird der Frage der Zulässigkeit der Verrechnung eines negativen Unterschiedsbetrags nach § 253 Abs. 6 HGB mit anderen Ausschüttungssperren nachgegangen.
Leasingverträge gehören zum Alltag vieler Unternehmen – und damit auch zur täglichen Beratungspraxis. Ob Pkw, Maschinen oder Immobilien: Die richtige steuerliche Einordnung ist entscheidend, um Fehler bei der Gewinnermittlung zu vermeiden.
Der aktuelle Praxisfall behandelt das Thema „Einfluss des Formwechsels einer Personenhandelsgesellschaft in eine Kapitalgesellschaft auf die Befreiungsmöglichkeit nach § 293 HGB von der Konzernrechnungslegungspflicht“.
Zur Bewertung von Beteiligungen nach IDW RS HFA 10 und von Unternehmen nach IDW S 1 mit dem Ertragswertverfahren werden die Nettoeinnahmen der Anteilseigner abgezinst. Der Zinssatz berechnet sich dabei unter Anwendung des CAPM bzw. Tax-CAPM aus einem Basiszins zuzüglich eines Risikozuschlags.
Die Abzinsungszinssätze gem. § 253 Abs. 2 HGB für Februar 2026 können nun auf der Internetseite der Deutschen Bundesbank abgerufen werden.
Zur Bewertung von Beteiligungen nach IDW RS HFA 10 und von Unternehmen nach IDW S 1 mit dem Ertragswertverfahren werden die Nettoeinnahmen der Anteilseigner abgezinst. Der Zinssatz berechnet sich dabei unter Anwendung des CAPM bzw. Tax-CAPM aus einem Basiszins zuzüglich eines Risikozuschlags.
Die Abzinsungszinssätze gem. § 253 Abs. 2 HGB für Januar 2026 können nun auf der Internetseite der Deutschen Bundesbank abgerufen werden.
Zur Bewertung von Beteiligungen nach IDW RS HFA 10 und von Unternehmen nach IDW S 1 mit dem Ertragswertverfahren werden die Nettoeinnahmen der Anteilseigner abgezinst. Der Zinssatz berechnet sich dabei unter Anwendung des CAPM bzw. Tax-CAPM aus einem Basiszins zuzüglich eines Risikozuschlags.
Die Abzinsungszinssätze gem. § 253 Abs. 2 HGB für Dezember 2025 können nun auf der Internetseite der Deutschen Bundesbank abgerufen werden.
Die Finanzverwaltung hat das Merkblatt zu internationalen Verständigungs- und Schiedsverfahren (Streitbeilegungsverfahren) auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen neu gefasst. Es enthält u. a. Punkte zu internationalen Streitbeilegungsverfahren, zu Streitbeilegungsverfahren nach einem DBA und zum Streitbeilegungsverfahren nach der EU-Schiedskonvention.
Die Abzinsungszinssätze gem. § 253 Abs. 2 HGB für November 2025 können nun auf der Internetseite der Deutschen Bundesbank abgerufen werden.
Zur Bewertung von Beteiligungen nach IDW RS HFA 10 und von Unternehmen nach IDW S 1 mit dem Ertragswertverfahren werden die Nettoeinnahmen der Anteilseigner abgezinst. Der Zinssatz berechnet sich dabei unter Anwendung des CAPM bzw. Tax-CAPM aus einem Basiszins zuzüglich eines Risikozuschlags.
Zur Bewertung von Beteiligungen nach IDW RS HFA 10 und von Unternehmen nach IDW S 1 mit dem Ertragswertverfahren werden die Nettoeinnahmen der Anteilseigner abgezinst. Der Zinssatz berechnet sich dabei unter Anwendung des CAPM bzw. Tax-CAPM aus einem Basiszins zuzüglich eines Risikozuschlags.
Die Abzinsungszinssätze gem. § 253 Abs. 2 HGB für Oktober 2025 können nun auf der Internetseite der Deutschen Bundesbank abgerufen werden.
Zur Bewertung von Beteiligungen nach IDW RS HFA 10 und von Unternehmen nach IDW S 1 mit dem Ertragswertverfahren werden die Nettoeinnahmen der Anteilseigner abgezinst. Der Zinssatz berechnet sich dabei unter Anwendung des CAPM bzw. Tax-CAPM aus einem Basiszins zuzüglich eines Risikozuschlags.
Die Abzinsungszinssätze gem. § 253 Abs. 2 HGB für September 2025 können nun auf der Internetseite der Deutschen Bundesbank abgerufen werden.
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat mit einem aktuellen Schreiben die GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen) aktualisiert. Grund für die Anpassungen sind gesetzliche Neuerungen, wie u. a. die verpflichtende Einführung der elektronischen Rechnung für innerdeutsche Geschäftsbeziehungen zum 1.1.2025. Die Änderungen treten mit sofortiger Wirkung ein.
Die Abzinsungszinssätze gem. § 253 Abs. 2 HGB für August 2025 können nun auf der Internetseite der Deutschen Bundesbank abgerufen werden.
Zur Bewertung von Beteiligungen nach IDW RS HFA 10 und von Unternehmen nach IDW S 1 mit dem Ertragswertverfahren werden die Nettoeinnahmen der Anteilseigner abgezinst. Der Zinssatz berechnet sich dabei unter Anwendung des CAPM bzw. Tax-CAPM aus einem Basiszins zuzüglich eines Risikozuschlags.
Das BMF hat eine geänderte Fassung der GoBD veröffentlicht. Die GoBD wurden aufgrund verschiedener gesetzlicher Änderungen angepasst (BMF, Schreiben v. 14.7.2025 - IV D 2 - S 0316/00128/005/088).
Zur Bewertung von Beteiligungen nach IDW RS HFA 10 und von Unternehmen nach IDW S 1 mit dem Ertragswertverfahren werden die Nettoeinnahmen der Anteilseigner abgezinst. Der Zinssatz berechnet sich dabei unter Anwendung des CAPM bzw. Tax-CAPM aus einem Basiszins zuzüglich eines Risikozuschlags.
Die Abzinsungszinssätze gem. § 253 Abs. 2 HGB für Juli 2025 können nun auf der Internetseite der Deutschen Bundesbank abgerufen werden.
Zur Bewertung von Beteiligungen nach IDW RS HFA 10 und von Unternehmen nach IDW S 1 mit dem Ertragswertverfahren werden die Nettoeinnahmen der Anteilseigner abgezinst. Der Zinssatz berechnet sich dabei unter Anwendung des CAPM bzw. Tax-CAPM aus einem Basiszins zuzüglich eines Risikozuschlags.