BMF-Schreiben zur Einzelwertberichtigung bei Kreditinstituten
Das BMF hat ein Schreiben zur Einzelwertberichtigung von Forderungen des Umlaufvermögens bei Kreditinstituten veröffentlicht.
Das BMF hat ein Schreiben zur Einzelwertberichtigung von Forderungen des Umlaufvermögens bei Kreditinstituten veröffentlicht.
Der Beitrag gibt einen Überblick über die einzelnen European Sustainability Reporting Standards (ESRS), die zu berichtenden Nachhaltigkeitsaspekte und die Datenpunkte.
Die hohe Inflation in der EU und im Euro-Währungsgebiet haben die EU-Kommission veranlasst, die finanziellen Schwellenwerte „Bilanzsumme“ und „Umsatzerlöse“ für die Größeneinstufung von Kapitalgesellschaften (& Co.) nach oben anzupassen. Der Gesetzgeber hat die EU-Vorgaben am 17.4.2024 im HGB umgesetzt.
Kurz vor Ostern veröffentlichte das Bundesministerium der Justiz (BMJ) das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14.12.2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (sog. Corporate Sustainability Reporting Directive – CSRD, https://go.nwb.de/8qe44) in der Fassung des Referentenentwurfs (RefE).
Am 22.3.2024 veröffentlichte das BMJ den lang erwarteten RefE eines Gesetzes zur Umsetzung der CSRD in deutsches Recht: das CSRD-UmsG. Die wichtigsten Inhalte werden in diesem Beitrag aufgezeigt und einer Würdigung unterzogen.
Am 22.3.2024 hat das Bundesministerium der Justiz einen Referentenentwurf zur Umsetzung der CSRD veröffentlicht (CSRD-UmsG). Das Umsetzungsgesetz regelt insb. die §§ 289b und 289c HGB neu. Hiernach haben große Gesellschaften haben ab dem Jahr 2025 die Pflicht, einen Nachhaltigkeitsbericht aufzustellen.
Dr. Norbert Lüdenbach behandelt in seinem aktuellen Praxisfall das Thema „Sale-and-operate-lease-back über ein zu bebauendes Grundstück“.
Am 22.3.2024 ist der Referentenentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD-Richtlinie) veröffentlicht worden.
Die EU will die neuen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung um derzeit zwei Jahre nach hinten verschieben. Das haben die Vertreter der Mitgliedstaaten im Februar 2024 beschlossen. Ursprünglich sollte das Paket Ende Juni 2024 in Kraft treten; der neue Termin ist jetzt Ende Juni 2026. Damit haben vor allem kleinere Betriebe mehr Zeit für die Umsetzung, die viel Zeit in Anspruch nimmt. Dennoch sollten sich die Betriebe vorbereiten, da mit einer weiteren Verschiebung nicht zu rechnen ist. Ausführliche Informationen zur CSR-Richtlinie erhalten Sie u. a. unter https://go.nwb.de/q2e0e und https://go.nwb.de/7g9z0.
Das Bundesamt für Justiz wird vor dem 2.4.2024 kein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB gegen Unternehmen einleiten, deren gesetzliche Frist zur Offenlegung von Rechnungslegungsunterlagen für das Geschäftsjahr mit dem Bilanzstichtag 31.12.2022 am 31.12.2023 endet. Grund ist, dass das Amt damit dem Umstand Rechnung tragen will, dass es immer noch Nachwirkungen der Corona-Pandemie gibt. Weitere Informationen erhalten Sie unter https://go.nwb.de/lt0e7.
Die Corporate Sustainability Reporting Direktive (CSRD) bringt für Unternehmen eine Ausweitung der Nachhaltigkeitsberichterstattung. Seit Januar 2024 sind Unternehmen berichtspflichtig, die der Non-Financial Reporting Directive unterliegen. Das bedeutet, dass alle am Aktienmarkt notierten Unternehmen darüber berichten müssen, wie sich ihr Geschäftsmodell auf ihre Nachhaltigkeit auswirkt und wie externe Nachhaltigkeitsfaktoren, wie etwa Menschenrechtsfragen, ihre Tätigkeiten beeinflussen. Auch nicht börsennotierte kleinere Betriebe sind indirekt betroffen, wenn sie berichtspflichtigen Unternehmen Daten liefern sollen. Ausführliche Details dazu lesen Sie unter https://go.nwb.de/dgcei.
Die Arbeitsgemeinschaft für wirtschaftliche Verwaltung e. V. (AWV) hat ihren Praxisleitfaden zu den Grundsätzen zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) aktualisiert. Die neue Fassung berücksichtigt u. a. Änderungen in der Abgabenordnung (AO) und im Einführungsgesetz zur Abgabenordnung (EGAO).
Die Arbeitsgemeinschaft für wirtschaftliche Verwaltung e.V. (AWV) hat ihren Praxisleitfaden zu den Grundsätzen zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) aktualisiert.
Die Europäische Kommission will die Schwellenwerte für die Einstufung der Unternehmensgrößenklassen zum Jahreswechsel 2024 um mindestens 20 % anheben. Die Anhebung der Schwellenwerte hat u. a. Auswirkungen auf die Berichtspflicht. Beispielsweise müssen Unternehmen, die bislang als „große Kapitalgesellschaften“ gelten, ab 2025 den Lagebericht u. U. nicht mehr um eine Nachhaltigkeitsberichterstattung ergänzen. Weitere Informationen erhalten Sie unter https://go.nwb.de/x7ud4 und https://go.nwb.de/moh15.
Die Europäische Kommission hat beschlossen, die Einführung der sektorspezifischen European Sustainability Reporting Standards (ESRS) im Rahmen der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) auf den 30.6.2026 zu verschieben.
Die Abzinsungszinssätze gem. § 253 Abs. 2 HGB für Oktober 2023 können nun auf der Internetseite der Deutschen Bundesbank abgerufen werden.
Zur Bewertung von Beteiligungen nach IDW RS HFA 10 und von Unternehmen nach IDW S 1 mit dem Ertragswertverfahren werden die Nettoeinnahmen der Anteilseigner abgezinst. Der Zinssatz berechnet sich dabei unter Anwendung des CAPM bzw. Tax-CAPM aus einem Basiszins zuzüglich eines Risikozuschlags.
Zur Bewertung von Beteiligungen nach IDW RS HFA 10 und von Unternehmen nach IDW S 1 mit dem Ertragswertverfahren werden die Nettoeinnahmen der Anteilseigner abgezinst. Der Zinssatz berechnet sich dabei unter Anwendung des CAPM bzw. Tax-CAPM aus einem Basiszins zuzüglich eines Risikozuschlags.
Die Abzinsungszinssätze gem. § 253 Abs. 2 HGB für August 2023 können nun auf der Internetseite der Deutschen Bundesbank abgerufen werden.
Für die Prüfung der nichtfinanziellen Berichterstattung hat das IDW drei Prüfungsstandards im Entwurf veröffentlicht:
Die Europäische Kommission (KOM) hat am 31.7.2023 den delegierten Rechtsakt zum Set 1 der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) veröffentlicht. Damit werden in der Europäischen Union erstmals verbindliche Standards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung festgelegt.
Zur Bewertung von Beteiligungen nach IDW RS HFA 10 und von Unternehmen nach IDW S 1 mit dem Ertragswertverfahren werden die Nettoeinnahmen der Anteilseigner abgezinst. Der Zinssatz berechnet sich dabei unter Anwendung des CAPM bzw. Tax-CAPM aus einem Basiszins zuzüglich eines Risikozuschlags.
Die Abzinsungszinssätze gem. § 253 Abs. 2 HGB für Juli 2023 können nun auf der Internetseite der Deutschen Bundesbank abgerufen werden.
Unternehmen mit einem weltweiten Jahresumsatz von mehr als 750 Mio. € müssen künftig länderbezogene Ertragsteuerinformationen veröffentlichen. Das hat der Bundestag beschlossen und damit die EU-Richtlinie 2021/2101 umgesetzt. In Deutschland sind rund 500 Betriebe betroffen. Das Gesetz hat das Ziel, die steuerliche Lage dieser Unternehmen offenzulegen und eine öffentliche Debatte zu ermöglichen. Im HGB sind jetzt u. a. Pflichten zur Erstellung und Offenlegung von Ertragssteuerinformationsberichten und Form der Berichte sowie Sanktionsvorschriften geregelt. Weitere Informationen erhalten Sie unter https://go.nwb.de/hblxd.
Unternehmer dürfen Computer-Hard- und Software seit 2021 innerhalb eines Jahres abschreiben. Anders bei der Homepage: Diese darf nur über einen Zeitraum von drei Jahren abgeschrieben werden. Das geht aus einer Verfügung der OFD Frankfurt/Main v. 22.3.2023 hervor. Weitere Informationen dazu unter https://go.nwb.de/0lfyo.
Das IDW hat seine Eingabe zu den Entwürfen der ESRS an die EU-Kommission übermittelt. Bereits im Vorfeld hat das IDW die erreichten Erleichterungen begrüßt, allerdings auch weitere Vereinfachungen angeregt.
Das DRSC hat am 7.7.2023 seine Stellungnahme zum Entwurf des delegierten Rechtsakts bzgl. Set 1 der Europäischen Standards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (European Sustainability Reporting Standards, ESRS) an die Europäische Kommission (KOM) übermittelt.
Die Abzinsungszinssätze gem. § 253 Abs. 2 HGB für Juni 2023 können nun auf der Internetseite der Deutschen Bundesbank abgerufen werden.