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Einkommen- & Lohnsteuer

Abo Einkommensteuer //

Geschenke an Arbeitnehmer und Geschäftspartner

Geschenke erhalten die Freundschaft und manch eine Geschäftsbeziehung. Getreu diesem Motto machen fast alle Unternehmer ihren Arbeitnehmern und Geschäftspartnern oder Kunden Geschenke. Doch wie werden Geschenke steuerlich zutreffend behandelt? Dieser Fachbeitrag beurteilt nicht nur die Frage nach dem Betriebsausgaben- und Vorsteuerabzug auf Ebene des Schenkers, sondern zeigt auch auf, wie Geschenke bei dem Empfänger (pauschal) zu versteuern sind.

Abo Entwurf JStG 2024 //

Photovoltaikanlagen und Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 72 EStG: Änderungen durch den „offiziellen“ Referentenentwurf eines JStG 2024

Das BMF hat den Verbänden am 21.5.2024 einen abgestimmten („offiziellen“) Entwurf eines JStG 2024 v. 17.5.2024 zur kurzfristigen Stellungnahme übersandt. Danach soll sich in § 3 Nr. 72 Satz 1 EStG die bisherige objektbezogenen Prüfung nach jeweiliger Gebäudeart (s. hierzu Seifert, NWB 20/2024 S. 1374, 1376) gravierend ändern. Hechtner, Steuerpolitisches Update aus Berlin: Update zum JStG 2024, NWB 24/2024 S. 1628NWB-Nachricht v. 24.05.2024, Gesetzgebung | Referentenentwurf für ein JStG 2024 (BMF)

Abo Einkommensteuer //

Unentgeltliche Unternehmensübertragung im Einkommensteuerrecht

In Familienunternehmen wird oft eine Nachfolge unter Lebenden im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge angestrebt. Die Planung und Durchführung der Unternehmensnachfolge zu Lebzeiten ist ein anspruchsvolles Geschäftsfeld, bei dem die Interessen aller Beteiligten angemessen berücksichtigt werden müssen. Durch vom Gesetzgeber unterstützte Steuergestaltungen lassen sich bei der Unternehmensnachfolge enorme Zins- und Progressionseffekte erzielen. Der vorliegende Beitrag behandelt in vier Teilen die einzelnen Gestaltungsoptionen, als Grundlage für eine erfolgreiche Unternehmensnachfolge.

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Abo Einkommensteuer //

Zuordnung einer Leasingsonderzahlung im Rahmen einer Nutzungseinlage (BFH)

Zur Ermittlung der jährlichen Gesamtaufwendungen für betriebliche Fahrten im Rahmen einer Nutzungseinlage ist eine Leasingsonderzahlung, die für ein teilweise betrieblich genutztes Fahrzeug aufgewendet wird, den einzelnen Veranlagungszeiträumen während der Laufzeit des Leasingvertrags unabhängig vom Abfluss im Rahmen einer wertenden Betrachtung zuzuordnen (BFH, Urteil v. 12.3.2024 - VIII R 1/21; veröffentlicht am 31.5.2024).

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Cum/Ex //

Korrektur von angerechneter Kapitalertragsteuer (FG)

Die Kapitalertragsteuer bei "Cum/Ex-Geschäften" ist nur dann anrechnungsfähig, wenn sie tatsächlich einbehalten wurde. Dabei kommt demjenigen, der die Anrechnung für sich in Anspruch nehmen möchte, eine entsprechende Mitwirkungs- und Nachweispflicht zu. Kann die tatsächliche Einbehaltung nicht oder nicht mehr nachgewiesen werden, ist das Finanzamt grundsätzlich berechtigt, eine bereits ergangene Anrechnungsverfügung zu ändern und zu viel erstattete Steuerbeträge zurückzufordern (Hessisches FG, Beschluss v. 26.7.2023 - 4 V 1042/22; Beschwerde anhängig, BFH-Az. VIII B 121/23).

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Einkommensteuer //

Ansatzvoraussetzungen für eine Pensionsrückstellung (BFH)

Der Ansatz einer Pensionsrückstellung ist zugelassen, "wenn und soweit" die in § 6a Abs. 1 EStG angeführten Voraussetzungen erfüllt sind; dazu muss die schriftlich erteilte Zusage eindeutige Angaben zu Art, Form, Voraussetzungen und Höhe der in Aussicht gestellten künftigen Leistungen enthalten. Fehlt es an dieser Eindeutigkeit der Zusage einer Versorgungskomponente, hindert dies eine Rückstellung für die Zusage einer anderen Versorgungskomponente (bei Teilbarkeit der zugesagten Leistungen) insoweit nicht. Sind daher die Voraussetzungen für den Bezug einer Altersrente mit Erreichen der Regelaltersgrenze eindeutig bestimmt, ist hierfür eine Pensionsrückstellung zu bilden, auch wenn die Pensionszusage keine eindeutigen Angaben zu den Voraussetzungen eines vorzeitigen Altersrentenbezugs enthält (BFH, Urteil v. 28.2.2024 - I R 29/21; veröffentlicht am 6.6.2024).

Abo Bilanzierung //

Rückstellung für die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen finanzamts- und rechtsprechungskonform bilden

Grundsätze, Berechnungsmethoden und Praxishinweise

Geschäftsunterlagen sind zwischen sechs und zehn Jahren aufzubewahren, unabhängig davon, ob diese in Papierform oder elektronischer Form vorliegen. Bilanzierende Unternehmer können die künftigen Aufwendungen bereits heute durch die Bildung einer Aufbewahrungsrückstellung steuerlich als Betriebsausgabe geltend machen.

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