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Berufsrecht

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Gesetzgebung //

Neuordnung und Anpassung von Vorschriften im Berufsrecht der Rechtsanwälte und weiterer rechtsberatender Berufe (BMJV)

Verschiedene Regelungen im Berufsrecht der rechtsberatenden Berufe sollen neu strukturiert, vereinheitlicht und verständlicher gestaltet werden. Dies sieht ein Gesetzentwurf vor, den das BMJV am 22.9.2025 veröffentlicht hat. Erfasst von der Neuordnung sind vor allem Regelungen für die aufsichtsrechtliche Tätigkeit der Anwalts- und Steuerberaterkammern und zur ehrenamtlichen Tätigkeit bei den Berufsgerichten. Zudem sieht der Entwurf Erleichterungen und erweiterte Möglichkeiten bei der Zulassung vor. Schließlich soll der Verbraucherschutz im Inkassorecht gestärkt werden.

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Berufsrecht //

Einhaltung einer Frist scheitert nicht an ausstehender Digitalisierung bei Gericht (BRAK)

Die BRAK macht auf einen Beschluss des BVerfG aufmerksam, wonach die Berücksichtigung von Anträgen bei Gericht nicht daran scheitern darf, dass der in Papierform eingeworfene Schriftsatz gerichtsintern noch nicht digitalisiert war und daher bei der Urteilserstellung noch nicht vorgelegen hat. Für den Eingang eines Schreibens bei Gericht ist allein erforderlich, dass der Schriftsatz in den Machtbereich des Gerichts gelangt (BVerfG, Beschluss v. 24.7.2025 - 2 BvR 1379/23).

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Berufsrecht //

Elektronischer Rechtsverkehr: Großvolumige Dokumente jetzt auch auf USB-Stick einreichbar (BRAK)

Im elektronischen Rechtsverkehr können bei Gericht maximal 1.000 Dateien und maximal 200 MB in einer Nachricht eingereicht werden. Wer diese Höchstgrenzen überschreitet, soll die Dokumente auf einem digitalen Datenträger einreichen. Seit Ende Juli können dafür auch USB-Speichermedien genutzt werden, statt wie bisher nur CD und DVD. Hierüber informiert die BRAK.

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Berufsrecht //

Anwaltliches Inkasso nicht wettbewerbsrechtlich angreifbar (BRAK)

Die BRAK macht auf ein Urteil des BGH aufmerksam, wonach Rechtsanwälte, die im Rahmen eines Inkassomandats einen Verbraucher anschreiben, grundsätzlich keine geschäftliche Handlung im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 2 UWG vornehmen. Auch irreführende Angaben begründen – vorbehaltlich einer bewussten Täuschung – keinen Unterlassungsanspruch nach dem Wettbewerbsrecht. Etwas anderes würde die anwaltliche Berufsausübung in verfassungswidriger Weise beschränken. Auch sind Anwälte nicht verpflichtet, die von Mandanten mitgeteilten Tatsachen eigenständig auf ihren Wahrheitsgehalt zu überprüfen (BGH, Urteil v. 18.6.2025 - I ZR 99/24).

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Berufsrecht //

Rückforderung von Vorschüssen trotz Vergütungsfestsetzung möglich (BRAK)

Ein Rechtsschutzversicherer ist nicht durch einen rechtskräftigen Vergütungsfestsetzungsbeschluss nach § 11 RVG gebunden, wenn der Rechtsanwalt den Antrag auf Festsetzung erst nach Kenntnis des Forderungsübergangs gestellt hat. Demnach kann die Versicherung auch danach noch die Rückzahlung eines zu Unrecht geleisteten Vorschusses verlangen (BGH, Urteil v. 12.6.2025 - IX ZR 163/24). Hierüber informiert die BRAK.

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