Geldpolitik im Euroraum
Im WP-Examen betreffen wesentliche Inhalte des Prüfungsgebiets„Angewandte BWL/VWL auch die Geldpolitik. Diese Folge stellt eine 40-Punkte-Aufgabe aus dem ersten Halbjahr 2023 vor.
Im WP-Examen betreffen wesentliche Inhalte des Prüfungsgebiets„Angewandte BWL/VWL auch die Geldpolitik. Diese Folge stellt eine 40-Punkte-Aufgabe aus dem ersten Halbjahr 2023 vor.
Der BGH verneinte die Haftung der BaFin wegen vermeintlich fehlerhafter Bilanzkontrolle bei der Wirecard AG. Dabei ließ er offen, ob die bis zum FISG zweistufig konzipierte Bilanzkontrolle mit höherrangigem Unionsrecht vereinbar ist.
Der Notar ist bei Abschluss eines Grundstückskaufvertrags durch eine GmbH zur Überprüfung der organschaftlichen Vertretungsbefugnis verpflichtet. Das OLG Koblenz (Urteil v. 3.2.2022 - 1 U 651/21) hat sich mit der interessanten Frage befasst, wie weit die Prüfungspflicht des beurkundenden Notars in Bezug auf die internen Mitwirkungsrechte der Gesellschafter bei der Übertragung des wesentlichen Vermögens einer GmbH gehen. Und unter welchen Umständen muss ein Notar bei einem Missbrauch der Vertretungsbefugnis durch den Geschäftsführer einschreiten?
In diesem Beitrag der Rubrik Examensfälle soll aus einer Bilanz und GuV ein Ergebnis-, Finanz- und Bilanzbudget für einen Produktionsbetrieb ermittelt werden.
Anfang Juni 2024 veröffentlichte die WPK ihren Bericht über die Berufsaufsicht im Jahr 2023 und gibt darin einen Überblick über die Entwicklung und den Gegenstand ihrer berufsaufsichtlichen Verfahren.
In seiner Sitzung Anfang Juni 2024 beschloss der Beirat der WPK die Vorschläge ihres Vorstands für Änderungen der Berufssatzung WP/vBP.
Als (Steuer-)Berater ist man zunehmend mit verschiedenen Formen von Krisenmandaten betraut. Dr. Daniel Sommer gibt einen Überblick über Pflichten und Handlungsmöglichkeiten aus Sicht des betroffenen (Steuer-)Beraters.
Der BGH hat mit seinem Urteil vom 8.2.2024 - IX ZR 137/22 seine Rechtsprechung zur Steuerberaterhaftung im Lohnmandat fortentwickelt.
Das Berufsgeheimnis der Steuerberater und die Kapitalbindung für Kanzleien sind Gegenstand aktueller Verfahren des EUGH. Der Deutsche Steuerberaterverband (DStV) gibt dazu einen kurzen Überblick.
Auch wenn der erstellte Jahresabschluss mangelfrei ist, können weitergehende Hinweispflichten auf eine mögliche Insolvenzreife der Gesellschaft bestehen, auch dann, wenn dem Steuerberater kein Mandat zur Insolvenzberatung erteilt wurde und er nur für die Erstellung des Jahresabschlusses verantwortlich ist. Hinweis- und Warnpflichten bestehen dann, wenn der Steuerberater einen Insolvenzgrund erkennt oder ernsthafte Anhaltspunkte für einen Insolvenzgrund offenkundig sind und er annehmen muss, dass sich seine Mandantin der möglichen Insolvenzreife nicht bewusst ist. Der Steuerberater muss mit seinem Hinweis eine eigene Prüfung durch die Mandantin durch seinen Hinweis anstoßen. Zu weitergehenden Prüfungen ist er, wenn keine entsprechende Beauftragung vorliegt, nicht verpflichtet, insbesondere ergibt sich keine Pflicht zu einer Überschuldungsprüfung. Es kann nicht festgestellt werden, dass die Pflichtverletzungen für den Zeitpunkt der Insolvenzantragstellung und damit für den geltend gemachten Schaden ursächlich oder mitursächlich waren. Es lässt sich hinsichtlich der der Beklagten schwerpunktmäßig vorgeworfenen Unterlassungen nicht hinreichend sicher feststellen, dass die ordnungsgemäße Erfüllung der von der Beklagten geschuldeten Leistungen und Beratungen den Eintritt des geltend gemachten Insolvenzvertiefungsschaden aufgrund zeitnaher Insolvenzantragstellung verhindert hätte. Es lässt sich ebenso nicht nachweisen, dass gerade die Erstellung des Jahresabschlusses zu Fortschreibungswerten für das weitere Verhalten der Geschäftsführung eine Rolle gespielt hat.
§ 6 Nr. 4 StBerG ist entsprechend seinem Wortlaut und unter Berücksichtigung der mit der Vorschrift verfolgten Zielsetzung und Entstehungsgeschichte eng auszulegen und auf die gesetzlich beschriebenen Tätigkeiten zu beschränken. Nach Vollziehung eines Verwaltungsakts fehlt für eine Leistungsklage im Sinne von § 100 Abs. 1 Satz 2 FGO in der Regel das erforderliche Rechtsschutzbedürfnis, da die gemäß Art. 20 Abs. 3 GG an Gesetz und Recht gebundene Verwaltungsbehörde von sich aus die sich aus der Aufhebung ihres bereits vollzogenen Verwaltungsakts ergebenden Konsequenzen ziehen wird (BFH, Urteil v. 16.4.2024 - VII R 22/21; veröffentlicht am 11.7.2024).
Der Bundestag hat am 4.7.2024 den Gesetzentwurf der Bundesregierung "zur Regelung hybrider und virtueller Versammlungen in der Bundesnotarordnung, der Bundesrechtsanwaltsordnung, der Patentanwaltsordnung und dem Steuerberatungsgesetz sowie zur Änderung weiterer Vorschriften des Rechts der rechtsberatenden Berufe" (BT-Drucks. 20/8674) in der vom Rechtsausschuss geänderten Fassung (BT-Drucks. 20/12144) in 2./3. Lesung angenommen.
Die WPK weist aktuell darauf hin, dass Dienstleistungen im Bereich der Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung u.a. für die Republik Belarus grundsätzlich verboten sind.
Die WPK hat die Liste der Hochschulen, die Studiengänge anbieten, welche gemäß § 8a WPO als zur Ausbildung von Wirtschaftsprüfern besonders geeignet anerkannt sind, aktualisiert (Stand: 8.7.2024).
Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) hat am 18.6.2024 einen Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes und des Justizkostenrechts veröffentlicht.
Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) hat ihre aktuelle Mitgliederstatistik veröffentlicht.
Die Bundesregierung hat am 22.5.2024 das Gesetz zur Einführung der elektronischen Präsenzbeurkundung beschlossen. Mit dem Gesetz sollen die Möglichkeiten zur Errichtung elektronischer Dokumente bei Beurkundungen durch Notare sowie durch andere Urkundsstellen ausgeweitet werden.
Die im StBerG geregelten Anforderungen an die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen durch eine in einem anderen Mitgliedstaat der EU ansässige Steuerberatungsgesellschaft verstoßen nicht gegen die unionsrechtliche Dienstleistungsfreiheit des Art. 56 AEUV (Schleswig-Holsteinisches FG, Urteil v. 27.9.2023 - 2 K 211/21; Revision nicht zugelassen).
Sendet ein Rechtsanwalt über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) an einen anderen Rechtsanwalt ein Schreiben, ist dieses dem Empfänger zugegangen, wenn das Dokument auf dem Server für den Empfänger abrufbereit während seiner üblichen oder etwaig darüber hinaus nach außen bekannt gegebenen Büroöffnungszeiten eingeht. Unerheblich für den Zugangszeitpunkt ist, wann die Benachrichtigungs-Email über den Eingang beim empfangenden Rechtsanwalt auf seinem E-Mail-Server eingegangen ist. Auf ein entsprechendes Urteil des OLG Hamm v. 22.2.2024 - 22 U 29/23 macht die BRAK aktuell aufmerksam.
Die für die Anzahl der Prüfer und den Umgang mit etwaigen Bewertungsdifferenzen in §§ 35, 37b des Steuerberatungsgesetzes und §§ 10 und 24 der Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Berufsausübungsgesellschaften (DVStB) getroffenen Regelungen für die Steuerberaterprüfung genügen der verfassungsrechtlichen Vorgabe, dass es diesbezüglich in Berufszugangsprüfungen einer rechtssatzmäßigen Festlegung bedarf (BFH, Urteil v. 21.11.2023 - VII R 15/21; veröffentlicht am 21.3.2024).
Ein Steuerberater hat seinen Mandanten über die Einmaligkeit einer Steuerermäßigung aufzuklären, auch wenn die Ermäßigung nicht beantragt worden war (Landgericht Lübeck, Urteil v. 11.1.2024 - 15 O 72/23; nicht rechtskräftig).
Der DStV hat zur neuen Anti-Geldwäsche-Verordnung Stellung genommen. Im Ergebnis begrüßt es der Verband, dass der Flickenteppich unterschiedlicher Anti-Geldwäsche-Regelungen in den Mitgliedstaaten zu großen Teilen aufgelöst wird. Zusätzliche Verpflichtungen für die Berufsträger sieht er dagegen kritisch.
Ein Steuerberater hat Anspruch auf Genehmigung einer Ausnahme vom Erfordernis der Bestellung eines anderen Leiters für eine weitere Beratungsstelle (Zweigstelle), wenn er die Erfüllung der Berufspflichten nachweist und sich seine Praxis am Ort oder im Nahbereich der Zweigstelle befindet (BVerwG, Urteil v. 01.02.2024 - 8 C 1.23).
Zum Jahreswechsel sollten alle Steuerberater sicherstellen, dass ihre ordnungsgemäße Registrierung im elektronischen Meldeportal "goAML" der Financial Intelligence Unit (FIU) erfolgt ist. Hierauf macht der DStV aktuell aufmerksam.
Der BFH hat weitere Klarheit in Bezug auf die rechtlichen Rahmenbedingungen der Steuerberaterprüfung geschaffen. Die Entscheidung bestätigt die Rechtmäßigkeit der Möglichkeit, die schriftlichen Prüfungsarbeiten ohne Verwendung eines anonymisierten Kennzahlensystems anfertigen zu lassen. Des Weiteren hebt der BFH hervor, dass das Überdenkungsverfahren eine eigenständige und unabhängige Überprüfung durch die hierfür zuständigen Prüfer erfordert und dass eine gemeinsam abgestimmte Überdenkung von Klausuren durch eine Prüfermehrheit unzulässig ist (BFH, Urteil v. 11.7.2023 - VII R 10/20; veröffentlicht am 30.11.2023).
Mit einem Screenshot kann die technische Störung des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs (beA) glaubhaft gemacht werden. Auf einen entsprechenden Beschluss des BGH v. 10.10.2023 - XI ZB 1/23 macht die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) aufmerksam.
Die gesetzliche Mindestvergütung für Auszubildende wurde für das Jahr 2024 fortgeschrieben und dabei erhöht. Das betrifft auch angehende Rechtsanwalts- bzw. Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte, für die zusätzlich auch die Vergütungsempfehlungen der Kammern gelten. Hierauf macht die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) aufmerksam.
Das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2020/1828 über Verbandsklagen zum Schutz der Kollektivinteressen der Verbraucher und zur Aufhebung der Richtlinie 2009/22/EG sowie zur Änderung des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes (Verbandsklagenrichtlinienumsetzungsgesetz – VRUG) ist am 13.10.2023 in Kraft getreten (BGBl. I Nr. 272 vom 12.10.2023). Dadurch wird insbesondere ein neues Gesetz zur gebündelten Durchsetzung von Verbraucherrechten (Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetz – VDuG) eingeführt, in dessen Rahmen WP/vBP als Sachwalter tätig werden können. Hierauf macht die WPK aufmerksam.