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Betriebswirtschaft

Betriebswirtschaft //

Kalkulatorische Abschreibungen in der Kostenrechnung

Praktische Bedeutung für eine realistische Kostenkalkulation

Die kalkulatorischen Abschreibungen gehören zu den kalkulatorischen Kosten in der Kosten- und Leistungsrechnung (KLR). Ihnen steht in der Finanzbuchhaltung entweder kein oder ein abweichender tatsächlicher Aufwand gegenüber. Kalkulatorische Kosten sollen in der Praxis im Allgemeinen den tatsächlichen Werteverzehr in einem Betrieb realitätsnah abbilden – unabhängig von handels- oder steuerrechtlichen Vorschriften oder Vorgaben.

Jahresabschluss //

Jahresabschluss: Quick Wins und Best Practice-Lösungen

Handlungsempfehlungen für Prozessoptimierungen im Rahmen der unterjährigen Finanzbuchhaltung sowie bei der Abschlusserstellung

Die heutige Unternehmenspraxis ist von ständigen Veränderungen und sehr dynamischen Entwicklungen geprägt, wodurch sich nicht zuletzt das betriebliche Rechnungswesen stetig wachsenden Anforderungen gegenübersieht und sich immerfort neuen Herausforderungen zu stellen hat. Sowohl für die unterjährige Abwicklung der laufenden Geschäftsvorfälle als auch für die zeit- und qualitätsgerechte Erstellung des Jahresabschlusses bedarf es daher optimierter Prozesse.

Insolvenzrecht //

Festsetzung von Grunderwerbsteuer nach Umsetzung eines Insolvenzplans

Der Grunderwerbsteuer unterliegen Rechtsvorgänge des Zivilrechts, bei denen ein Grundstück von einem Rechtsträger auf einen anderen übergeht sowie fiktive Grundstücksübertragungen. Die damit zusammenhängenden insolvenzsteuerrechtlichen Rechtsfragen waren Gegenstand eines beim II. Senat des BFH anhängigen Rechtsstreits und werden von RiBFH Prof. Dr. Matthias Loose näher beleuchtet.

Betriebswirtschaft //

Kalkulatorische Wagnisse in der Kostenrechnung

Bedeutung, Berechnung und praktische Anwendung

Unternehmen sind häufig mit Risiken konfrontiert, die zu Verlusten führen können. Um diese Risiken kalkulatorisch zu berücksichtigen, werden sogenannte kalkulatorische Wagnisse in der Kostenrechnung angesetzt. Sie verteilen erwartbare Einzelrisiken – etwa im Vertrieb, der Produktion oder im Einkauf – gleichmäßig auf die Abrechnungsmonate und sorgen so für eine realistische Kalkulation.

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