Krisenfrüherkennung und Krisenmanagement in der Praxis
Geschäftsleiter müssen eine Bestandsgefährdung frühzeitig erkennen und unverzüglich Gegenmaßnahmen ergreifen. Die im StaRUG festgeschriebenen Pflichten bergen dabei Haftungsrisiken. Der Beitrag zeigt die Pflichten für Geschäftsleiter haftungsbeschränkter Unternehmen und wie diese erfüllt werden.