Aktuelle finanzgerichtliche Rechtsprechung zum Verspätungszuschlag gem. § 152 AO
Durch das Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens v. 18.7.2016 (BGBl 2016 I S. 1679) wurde die gesetzliche Bestimmung zum Verspätungszuschlag, § 152 AO, umfassend geändert. Seitdem beschäftigt die Norm diverse Finanzgerichte. Teilweise sind die ergangenen finanzgerichtlichen Entscheidungen nicht rechtskräftig.