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Betriebswirtschaft

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Werbung: Leitfaden zur personalisierten Kommunikation

Immer mehr Unternehmen setzen auf personalisierte Kommunikation und Angebotserstellung, um Streuverluste zu vermeiden und mehr Verkäufe zu realisieren. Doch viele Betriebe agieren ohne klares Konzept. Abhilfe soll der Leitfaden zur personalisierten Angebotskommunikation schaffen, den die EHI Retail Institute GmbH veröffentlich hat. Detailliert behandelt werden u. a. Punkte wie Datenzuverlässigkeit, Prozesse und nötige Technologie. Darüber hinaus gibt es einen Fragenkatalog im Lastenheft-Stil. Der Leitfaden kostet allerdings rund 930 € netto (für EHI-Mitglieder kostenlos). Zum Leitfaden gelangen Sie unter https://go.nwb.de/5s3zm (PDF).

Leser-Kommentar //

Leser-Kommentar: Wie Unternehmer andere Unternehmer finanzieren können

Weil Banken zunehmend restriktiver und auch langsamer Finanzierungszusagen geben als bspw. noch vor zehn Jahren, kommt neben den bekannten Finanzierungsalternativen für Unternehmer eine wenig verbreitete Möglichkeit der Fremdkapitalbeschaffung in den Fokus: Die Finanzierung von Unternehmern durch andere Unternehmer. Vielleicht handelt es sich auch für Ihre Mandanten um eine interessante Alternative – ob als Finanzmittelnehmer oder auch -geber.

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Rechnungsstellung: Pflichtangaben auch in anderen EU-Amtssprachen

Wer Rechnungen an Geschäftspartner innerhalb der EU stellt, darf bei bestimmten Rechnungsangaben nach §§ 14 und 14a UStG statt der deutschen Begriffe auch Formulierungen verwenden, die in anderen Amtssprachen für die Rechnungsangaben nach Art. 226 MwStSystRL der jeweiligen Sprachfassung genutzt werden. Das ist in einem Schreiben des BMF geregelt. In einer Anlage 8 zum UStAE werden in anderen Amtssprachen verwendete Begriffe für Rechnungsangaben aufgelistet.

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Währungsrisiken: Absicherungen prüfen

Unternehmen, die Exporte in den Nicht-EU-Raum tätigen, sollten mehr denn je prüfen, ob sie die hierdurch entstehenden Risiken absichern müssen. Denn die Schwankungen, z. B. bei Dollar, britischem Pfund und Schweizer Franken sind zum Teil erheblich und treten auch kurzfristig auf. Für kleine Betriebe kommen vor allem Exportkreditversicherungen (oft Euler-Hermes) oder Forfaitierung (Verkauf von Forderungen) in Betracht. Da die Kosten für die Absicherung oft hoch sind, sollte geprüft werden, ob sich das lohnt. Ausführliche Informationen erhalten Sie unter https://go.nwb.de/8qn14 und https://go.nwb.de/t6st3.

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Fördermittel: Neues Programm „Gewerbe zu Wohnen“ geplant

Eigentümer von Gewerbeimmobilien und anderen Nichtwohngebäuden sollen ab 2026 zinsverbilligte Darlehen erhalten, wenn sie Wohnraum durch Umnutzung schaffen. Das Förderkonzept wird derzeit noch erarbeitet. Mit dem Programm „Gewerbe zu Wohnen“ sollen u. a. Leerstände beseitigt, Wohnraum in zentralen Lagen geschaffen und Impulse für den Umbau sowie Klimaschutz gegeben werden. Das Volumen soll sich auf 360 Mio. € belaufen. Interessenten sollten sich das Programm vormerken. Weitere Informationen folgen.

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Falschnachrichten: Positionspapier zum Schutz vor Risiken

In einem neuen Positionspapier analysiert das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) die Risiken durch Fake News und Deep Fake-Videos sowie mögliche Auswirkungen auf Unternehmen und Wirtschaftsprüfer. Demnach sollten Unternehmen Desinformation als dauerhaftes Risiko sehen und ihre Widerstandsfähigkeit (Resilienz) dahingehend stärken. Dies erfordert ein bereits gesetzlich vorgeschriebenes funktionierendes Risikomanagement, das auch um Digitalkompetenzen ergänzt werden sollte. Die Forderungen gelten für alle Unternehmen und Selbständige gleichermaßen, unabhängig von Branche oder Größe. Zum Positionspapier gelangen Sie unter https://go.nwb.de/nacru (PDF).

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Insolvenzrecht //

Vorliegen der Zahlungsunfähigkeit (BGH)

Zahlungsunfähig ist ein Schuldner, der aus Mangel an liquiden Mitteln nicht in der Lage ist, seine fälligen Zahlungspflichten zu erfüllen. Hierbei sind nur diejenigen liquiden Mittel einzubeziehen, über die der Schuldner tatsächlich verfügt oder die er sich kurzfristig, also innerhalb von drei Wochen, beschaffen kann. Forderungen gegen Dritte können nur insoweit eingesetzt werden, als sie tatsächlich bestehen und der Schuldner die Forderungen spätestens binnen drei Wochen realisieren kann (Fortführung von BGH, Urteil v. 24.5.2005 - IX ZR 123/04, AAAAB-78851; BFH, Beschluss v. 19.7.2007 - IX ZB 36/07, SAAAC-53608; BFH, Urteil v. 18.4.2013 - IX ZR 90/10, GAAAI-29709, Rz. 7).

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