Suchen Barrierefrei

Gesellschaftsrecht

...
Gesetzgebung //

Verlängerung der Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege von Banken, Versicherungen und Wertpapierinstituten (BMF)

Die Bundesregierung hat am 6.8.2025 beschlossen, die Aufbewahrungsfrist für Buchungsbelege bei Banken, Versicherungen und Wertpapierinstitute auf zehn Jahre zu verlängern. Die Gesetzesänderung soll dazu dienen, Fälle groß angelegter Steuerhinterziehung wie bei Cum/Cum- und Cum/Ex-Geschäften konsequent verfolgen zu können und einen wirksamen Steuervollzug zu gewährleisten.

...
Handelsrecht //

Außenwirkung eines Haftungsausschlusses (FG)

Ein Haftungsausschluss i. S. von § 28 Abs. 2 HGB kann nur dann Außenwirkung haben, wenn die Bekanntmachung unverzüglich nach dem Wechsel des Unternehmensträgers vorgenommen wird. Nach einem Zeitraum von weit über sieben Monaten seit Geschäftsübernahme muss aber davon ausgegangen werden, dass sich die an die tatsächliche Geschäftsübernahme anknüpfende Verkehrsauffassung, der neue Unternehmensträger trage auch die Verbindlichkeiten des früheren Inhabers, zwischenzeitlich verfestigt hat, und dass dieser Umstand von einer demnächst erfolgenden Bekanntmachung eines Haftungsausschlusses nicht mehr beseitigt werden kann (Sächsisches FG, Urteil v. 22.2.2024 - 6 K 865/20).

Gesellschaftsrecht //

Die GmbH & Co. KG als Einheitsgesellschaft

Die GmbH & Co. KG ist eine weit verbreitete Rechtsformkombination, die die Haftungsbeschränkung einer Kapitalgesellschaft mit den Vorteilen einer Personengesellschaft verbindet. Eine besondere Ausprägung, die zunehmend beliebter ist, ist die sog. Einheitsgesellschaft, bei der die Kommanditgesellschaft (KG) selbst die alleinige Gesellschafterin ihrer Komplementär-GmbH ist. Dieser Aufbau unterscheidet sie von der beteiligungsidentischen GmbH & Co. KG, bei der die Kommanditisten gleichzeitig auch die Gesellschafter der Komplementär-GmbH sind.

Gesellschaftsrecht //

Haftung des GmbH Geschäftsführers für Risikogeschäfte

Unternehmerische Entscheidungen des GmbH-Geschäftsführers unterliegen nur einer eingeschränkten gerichtlichen Kontrolle. Dabei dürfen nach den Grundsätzen der „Business Judgement Rule“ Risiken eingegangen werden. Das OLG Brandenburg (Urteil v. 9.4.2025 - 4 U 144/23) hat sich mit einem Sachverhalt befasst, in dem der Geschäftsführer existenzgefährdende Risiken für die städtische GmbH einging.

Gesellschaftsrecht //

Wirksamkeit einer fehlerhaften Geschäftsführerbestellung nach satzungsdurchbrechendem Beschluss?

Kann die Bestellung eines GmbH-Geschäftsführers wirksam sein, wenn sie gegen eine satzungsmäßige Befristung verstößt? Wohl nicht, wenn man die Rechtsprechung des BGH zu satzungsdurchbrechenden Beschlüssen in der GmbH zugrunde legt. Die Bestellung eines GmbH-Geschäftsführers über die satzungsmäßig erlaubte Befristung hinaus wirkt nicht nur punktuell und ist daher nichtig. Hat der Geschäftsführer die Bestellung angenommen und wurde das Organverhältnis in Vollzug gesetzt, werden die Handlungen des fehlerhaft bestellten Geschäftsführers aber behandelt wie solche eines korrekt bestellten Geschäftsführers.

Gesellschaftsrecht //

Die GmbH-Gesellschafterliste

Die Gesellschafterliste ist ein zentrales Element des GmbH-Rechts und weit mehr als eine bloße Formalie. Sie schafft Transparenz über die Beteiligungsverhältnisse, da hierdurch offengelegt wird, wer in welchem Umfang Gesellschafter ist. Bei jeder Veränderung im Gesellschafterbestand – etwa bei rechtsgeschäftlicher Veräußerung, im Erbfall oder bei einer Änderung des Beteiligungsumfangs – muss die Liste unverzüglich aktualisiert und zum Handelsregister eingereicht werden (§ 40 GmbHG). Sie ist dort für jedermann frei einsehbar und dient damit auch dem Informationsinteresse des Rechtsverkehrs.

Atypisch stille Gesellschaft //

Steuerliche Problemfelder und Gestaltungsmöglichkeiten bei atypisch stillen Gesellschaften (Teil 1)

Die Entscheidung über die optimale Rechtsform eines Unternehmens wird maßgeblich von steuerlichen Überlegungen beeinflusst, da das deutsche Steuerrecht keine einheitliche Unternehmensbesteuerung kennt. Unternehmer stehen somit vor der Wahl, ihre Geschäfte entweder als Kapitalgesellschaft oder als Personengesellschaft zu führen. In diesem Kontext wird die atypisch stille Gesellschaft – insbesondere die GmbH & atypisch Still – als ein potenziell interessantes, jedoch unterrepräsentiertes Instrument in der steuerlichen Beratung betrachtet. Trotz ihrer Vorteile, wie z. B. Haftungsbeschränkung, Anonymität und steuerlichen Anreizen, findet diese Gesellschaftsform in der Praxis selten Anwendung, vor allem im Vergleich zu gängigeren Rechtsformen.

Loading...