Rechnungswesen

Abo Bilanzierung //

Brennpunkte bei anschaffungsnahen Herstellungskosten

Typische Fehlerquellen und Beanstandungen durch Betriebsprüfungen vermeiden

Die steuerliche Behandlung von Instandsetzungs- und Modernisierungsaufwendungen bei Gebäuden – vor allem innerhalb der ersten drei Jahre nach dem Kauf – ist oft ein Streitpunkt bei steuerlichen Außenprüfungen. Nach § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG gehören Aufwendungen für Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen, die innerhalb von drei Jahren nach der Anschaffung des Gebäudes durchgeführt werden, zu den (anschaffungsnahen) Herstellungskosten, wenn die Aufwendungen ohne Umsatzsteuer 15 % der Anschaffungskosten des Gebäudes übersteigen. Dies führt regelmäßig zu Diskussionen, da die Kosten nur über die Gebäudeabschreibung steuerlich berücksichtigt werden können und damit nicht selten hohe Steuernachzahlungen drohen. In diesem Beitrag werden typische Fehlerquellen aufgezeigt und Beispiele für die Abwehr- und Gestaltungsberatung dargestellt.Jüttner, Ein Überblick über die Gebäudeabschreibung, BBK 19/2024 S. 892

Abo Praxisfälle //

„Umwandlung“ eines Gesellschafterdarlehens in die Kapitalrücklage

Im Dezember 2022 ist bei einer prüfungspflichtigen GmbH absehbar, dass das Eigenkapital durch den voraussichtlichen Jahresfehlbetrag zum Abschlussstichtag erstmalig negativ sein wird. Der Alleingesellschafter hat der GmbH in der Vorperiode ein Darlehen vergeben. Um die bilanzielle Überschuldung der GmbH zum Abschlussstichtag abzuwenden, soll die Buchung „Darlehen an Kapitalrücklage“ erfolgen.

Abo Internationale Rechnungslegung //

Erläuternde Beispiele zum Umgang mit Risiken im IFRS-Abschluss (ED/2024/6)

Der IASB hat am 31.7.2024 einen Standardentwurf zum Umgang mit klimabezogenen und sonstigen Risiken veröffentlicht (Climate-related and Other Uncertainties in the Financial Statements – ED/2024/6 ; kurz: ED), die potenziell einen Einfluss auf die Aussagen eines IFRS-Abschlusses ausüben. Anlass für die Befassung mit diesem Themenkomplex gab die dritte Agenda-Konsultation des IASB zwischen 2019 und 2022, die auf eine hohe und zunehmende Zahl von Anwendungsfragen hindeutete. Zunächst standen klimabezogene Risiken im Fokus. Der IASB weitete im Projektverlauf jedoch den Blick und schloss den allgemeinen Umgang mit Risiken ein, um einen konsistenten Umgang mit denselben sicherzustellen und Abgrenzungsfragen zu vermeiden. Die Inhalte des ED sind in Form von erläuternden Beispielen (illustrative examples) aufbereitet, die unterschiedliche Prozessschritte (z. B. Wesentlichkeitsbeurteilungen) und Anwendungsgebiete (z. B. Angabe von Annahmen) adressieren. Im Folgenden werden die vorgeschlagenen Hilfestellungen schlaglichtartig nachgezeichnet.

Abo Berichterstattung //

Die CSRD verpflichtet 49.000 Unternehmen

Die Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD) verpflichtet große Kapitalgesellschaften in der EU sowie kapitalmarktorientierte Unternehmen dazu, ihre Geschäftsberichte schon bald mit einem umfangreichen Nachhaltigkeits-Reporting zu versehen. Schätzungen zufolge sind rund 49.000 Unternehmen innerhalb der EU von der Berichtspflicht betroffen.

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