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Wie ist die Strompreisbremse buchhalterisch zu erfassen?
Leserfrage
Immer wieder erreichen uns Zuschriften von Lesern mit fachlichen Problemen, die auch für einen breiteren Leserkreis interessant sind. In dieser Folge geht es um die Frage, ob bei der Buchung des Zuschusses aus der Strompreisbremse das Aufwandskonto im Haben bebucht wird oder auf einem Ertragskonto in Höhe der Forderung.
Der Zuschuss stellt einen Ertrag des Stromverbrauchers dar. Dass dieser nicht direkt an ihn und von ihm an den Energieversorger, sondern in Abkürzung des Zahlungswegs direkt von dem Energieversorger bezahlt wird, ist unbeachtlich.
Aufwendungen dürfen nicht mit Erträgen verrechnet werden (§ 246 Abs. 2 Satz 1 HGB). Das ist auch die Begründung dafür, dass der Zuschuss aufgrund der Strompreisbremse den Aufwand nicht im Haben mindert, sondern als Ertrag erfasst werden muss.
Zu achten ist zudem auf eine korrekte Zuordnung und Buchung der Vorsteuer.