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Wie ist die Strompreisbremse buchhalterisch zu erfassen?
Leserfrage
[i]bbk-leserfrage@nwb.deImmer wieder erreichen uns Zuschriften von Lesern mit fachlichen Problemen, die auch für einen breiteren Leserkreis interessant sind. In loser Folge greifen wir diese Fragen in dieser Rubrik auf. Haben Sie auch eine fachliche Frage? Bitte richten Sie Ihre Zuschrift per E-Mail an bbk-leserfrage@nwb.de.
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Problem
[i]Strompreisbremse abhängig vom VerbrauchKleinere Unternehmen, die weniger als 30.000 kWh Strom im Jahr verbrauchen, erhalten im Jahr 2023 aufgrund der sog. Strompreisbremse 80 % ihres bisherigen Stromverbrauchs zu einem garantierten Bruttopreis von 40 ct/kWh. Für Verbräuche oberhalb dieses „Basis-Kontingents“ wird der volle vertraglich vereinbarte Preis fällig.
Unternehmen mit einem Stromverbrauch von mehr als 30.000 kWh im Jahr erhalten 70 % ihres bisherigen Stromverbrauchs zu einem garantierten Netto-Arbeitspreis von 13 ct/kWh. Steuern, Abgaben und Umlagen fallen zusätzlich an.
Wie erfolgt die Buchung aufgrund der Strompreisbremse? Wird das Aufwandskonto „Gas, Strom, Wasser“ im Haben gebucht oder erfolgt die Erfassung auf einem Ertragskonto in Höhe der Förderung?
Antwort
1. Abrechnung des Energieversorgers
[i]Abrechnungsform des Energieversorgungsunternehmens 2023Die Abrechnung des Energieversorgers wird...