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Auswirkungen der Anpassung der monetären Größenmerkmale auf handelsrechtliche Jahres- und Konzernabschlüsse
Mit dem Zweiten Gesetz zur Änderung des DWD-Gesetzes sowie zur Änderung handelsrechtlicher Vorgaben wurden die monetären Schwellenwerte „Bilanzsumme“ und „Umsatzerlöse“ der §§ 267, 267a und § 293 HGB angehoben. Unternehmen, die aufgrund dieser Änderungen in eine niedrigere Größenklasse eingestuft werden, können in Bezug auf Aufstellungs-, Prüfungs- und/oder Offenlegungspflichten entlastet werden. Insbesondere infolge der vom Gesetzgeber eröffneten Möglichkeit zur freiwilligen rückwirkenden Anwendung der neuen Schwellenwerte bereits auf Geschäftsjahre, die nach dem beginnen, werden die betroffenen Unternehmen und ihre Abschlussprüfer aber mit verschiedenen Anwendungsfragen konfrontiert. Der Beitrag stellt daher nicht nur die handelsrechtlichen Neuerungen vor, sondern erörtert auch ausgewählte Problemfelder.
Einordnung
In Umsetzung der europarechtlichen Vorgaben der sog. EU-Bilanzrichtlinie definieren die §§ 267, 267a HGB im deutschen Handelsrecht die Größenklassen eines Unternehmens. Anhand der Kriterien „Bilanzsumme“, „Umsatzerlöse in den letzten 12 Monaten vor dem Bilanzstichtag“ und „Zahl der Arbeitnehmer im Jahresdurchschnitt“ wird ein Unternehmen entweder als Kle...