Mitarbeiterbeteiligungen: Kein Stillstand nach dem Zukunftsfinanzierungsgesetz
Seit Jahresbeginn gelten für Mitarbeiterbeteiligungen veränderte steuerliche Rahmenbedingungen durch das Zukunftsfinanzierungsgesetz.
Die Öffnung des steuerlichen Einlagekontos für internationale Sachverhalte schreitet voran, u. a. der aktuelle Entwurf des (ersten) Jahressteuergesetzes 2024 als auch der Entwurf eines Umwandlungssteuererlasses v. 11.10.2023 lassen hier Änderungen erwarten.
Die im Entwurf eines JStG 2024 geplanten Änderungen der Abgabenordnung und der Umsatzsteuer sind in größerem Umfang der Umsetzung von EU-Recht einschließlich erforderlicher Reaktionen auf Rechtsprechung des EuGH geschuldet.
Das Jahressteuergesetz 2024 in der Kabinettfassung enthält auch eine lohnsteuerliche Änderung bei steuerpflichtigen Vermögensbeteiligungen i. S. des § 19a EStG.
Am 5.6.2024 hat die Bundesregierung den Entwurf eines JStG 2024 beschlossen. Der Gesetzentwurf sieht insbesondere Anpassungen im Einkommen- und Umwandlungssteuergesetz mit erheblicher Bedeutung für die Umstrukturierung von Unternehmen vor.
Die Öffnung des steuerlichen Einlagekontos für internationale Sachverhalte schreitet voran, u. a. der aktuelle Entwurf des (ersten) Jahressteuergesetzes 2024 als auch der Entwurf eines Umwandlungssteuererlasses v. 11.10.2023 lassen hier Änderungen erwarten.
Rentner erhalten ab Juli 2024 einen Zuschlag auf ihre Rente, wenn ihre Erwerbsminderungsrente zwischen 2001 und 2018 begonnen hat. Hierauf weist das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hin.
Das BMF hat am 10.7.2024 den Referentenentwurf einer "Siebten Verordnung zur Änderung der Mitteilungsverordnung" veröffentlicht.
Die im Entwurf eines JStG 2024 geplanten Änderungen der Abgabenordnung und der Umsatzsteuer sind in größerem Umfang der Umsetzung von EU-Recht einschließlich erforderlicher Reaktionen auf Rechtsprechung des EuGH geschuldet.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat am 11.7.2024 die Ressort- und Verbändebeteiligung zur Bestimmung der Künstlersozialabgabe für das Jahr 2025 eingeleitet. Danach soll der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung unverändert 5,0 Prozent betragen.
Das BMF hat am 10.7.2024 den Entwurf eines "Zweiten Jahressteuergesetzes 2024" an diverse Verbände zur Stellungnahme übersandt. Geplant ist u.a. die Überführung der Steuerklassen III und V in das sog. Faktorverfahren.
Der Bundestag hat am 4.7.2024 den Gesetzentwurf der Bundesregierung "zur Regelung hybrider und virtueller Versammlungen in der Bundesnotarordnung, der Bundesrechtsanwaltsordnung, der Patentanwaltsordnung und dem Steuerberatungsgesetz sowie zur Änderung weiterer Vorschriften des Rechts der rechtsberatenden Berufe" (BT-Drucks. 20/8674) in der vom Rechtsausschuss geänderten Fassung (BT-Drucks. 20/12144) in 2./3. Lesung angenommen.
Der Bundestag hat am 5.7.2024 das "Gesetz zur Verlängerung der Tarifermäßigung für Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft" (BT-Drucks. 20/11947) in einer vom Finanzausschuss geänderten Fassung (BT-Drucks. 20/12152) in 2./3. Lesung beschlossen. Das Gesetz zielt darauf ab, die steuerliche Tarifermäßigung für diese Einkünfte befristet bis zum Jahr 2028 wieder einzuführen.
Das BMF hat am 28.6.2024 den Entwurf einer Verordnung zur Vergabe steuerlicher Wirtschafts-Identifikationsnummern (Wirtschafts-Identifikationsnummerverordnung - WIdV) veröffentlicht.
Steigende Renten, erhöhte Pfändungsfreigrenzen, Mautpflicht für kleinere Transporter, digitale Arbeitsmarktzulassung; über diese und weitere Neuregelungen im Juli informiert die Bundesregierung.
Das Jahressteuergesetz 2024 in der Kabinettfassung enthält auch eine lohnsteuerliche Änderung bei steuerpflichtigen Vermögensbeteiligungen i. S. des § 19a EStG.
Der Bundesrat hat am 5.7.2024 dem PostModG zugestimmt. Damit wird insbesondere die Zugangsvermutung von Verwaltungsakten nach der Abgabenordnung ab dem 1.1.2025 um einen Tag verlängert.
Am 5.6.2024 hat die Bundesregierung den Entwurf eines JStG 2024 beschlossen. Der Gesetzentwurf sieht insbesondere Anpassungen im Einkommen- und Umwandlungssteuergesetz mit erheblicher Bedeutung für die Umstrukturierung von Unternehmen vor.
Ab 2025 soll der Durchschnittssatz für Landwirte auf 7,8 Prozent sinken. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung an den Bundestag hervor (BT-Drucks. 20/11920). Bisher liegt der Wert bei 9,0 Prozent.
Die Bundesregierung hat den Entwurf eines "Gesetzes zur Verlängerung der Tarifermäßigung für Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft" vorgelegt (BT-Drucks. 20/11947 v. 25.6.2024).