Online-Nachricht - Freitag, 19.07.2024

Verfahrensrecht | Bundesrat stimmt Postrechtsmodernisierungsgesetz zu

Der Bundesrat hat am dem PostModG zugestimmt. Damit wird insbesondere die Zugangsvermutung von Verwaltungsakten nach der Abgabenordnung ab dem um einen Tag verlängert.

Verlängerung der Postlaufzeiten

Die Laufzeitvorgaben für Briefe verlängern sich um einen Tag. Mussten bisher Briefe im Jahresdurchschnitt mit einer Wahrscheinlichkeit von 95 % am zweiten Werktag und von 99 % am dritten Werktag nach dem Absenden beim Empfänger ankommen, müssen sie das zukünftig erst am dritten bzw. am vierten Werktag. Auch zukünftig werden Briefe an sechs Tagen in der Woche zugestellt.

Änderung der Abgabenordnung

Anstatt der Drei-Tages-Fiktion für die Bekanntgabe von Verwaltungsakten nach § 122 Abs. 2 Nr. 1 und Abs. 2a AO sowie § 122a Abs. 4 Satz 1 AO gilt ab dem eine Vier-Tages-Fiktion.

Änderung des Verwaltungszustellungsgesetzes

Bei einem Einschreiben durch Übergabe gilt anstatt der Drei-Tage-Frist ab dem ebenfalls eine Vier-Tage-Frist nach § 4 Abs. 2 Satz 2 VwZG.

Quelle: BundesratKOMPAKT v.  (cg)

Nachricht aktualisiert am 19.7.2024: Das Gesetz zur Modernisierung des Postrechts wurde am 18.7.2024 im BGBl. 2024 I Nr. 236 verkündet. (il)

Fundstelle(n):
MAAAJ-70596