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Regierungsentwurf eines Jahressteuergesetzes 2024
[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 1975Am hat das Bundeskabinett den Regierungsentwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (JStG 2024) beschlossen. Der Gesetzentwurf beinhaltet in erheblichem Umfang die für derartige Sammelgesetze üblichen Rechtsänderungen technischer bzw. redaktioneller Natur. Ein wesentlicher Schwerpunkt des JStG 2024 liegt aber auch bei der Umsetzung von EU-Recht. Dies betrifft insbesondere auch Änderungen der AO und des UStG, unter anderem:
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I. Änderungen in der Abgabenordnung
[i]Weitergabe steuerlicher DatenNach dem neuen § 31a Abs. 1 Satz 3 AO-E dürfen die Bewilligungsbehörden Informationen über eine zu Unrecht erlangte Leistung aus öffentlichen Mitteln auch dann an Strafverfolgungsbehörden weiterleiten, wenn ihnen diese Informationen von Finanzbehörden nach § 31a AO offenbart wurden.
[i]Förderung wohngemeinnütziger ZweckeDer Katalog der gemeinnützigen Zwecke in § 52 Abs. 2 AO wird mit der neuen Nr. 27 um die Förderung wohngemeinnütziger Zwecke ergänzt. Nach der Definition in § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 27 Satz 1 AO-E ist dies die vergünstigte Vermietung von Wohnraum an hilfebedürftige Personen nach § 53 AO. Danach ist eine solche Vermietung als ideelle Zweckverwirklichung anzusehen.
II. Änderungen des Umsatzsteuergesetzes
[i]Erweiterung der SteuerbefreiungDie ums...