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Gewerbesteuer

Gewerbesteuer //

Die Belastung von Dividenden mit Gewerbesteuer im Lichte der Mutter-Tochter-Richtlinie

Die Mutter-Tochter-Richtlinie (MTR) will unter anderem eine Doppelbelastung von Dividenden innerhalb der EU auf Ebene der Muttergesellschaft vermeiden. Körperschaftsteuerlich wurde die MTR in Deutschland durch § 8b KStG umgesetzt, der grundsätzlich eine effektive Steuerfreistellung von 95 % für Schachteldividenden bei einer Mindestbeteiligung von 10 % vorsieht. Neben der Körperschaftsteuer stellt sich jedoch die Frage, ob auch die gewerbesteuerliche Behandlung von Dividenden den Vorgaben der MTR genügen muss. Das gewerbesteuerliche Schachtelprivileg nach § 9 Nr. 7 GewStG fordert eine Mindestbeteiligung von 15 % sowie in zeitlicher Hinsicht, dass diese Mindestbeteiligung zu Beginn des Erhebungszeitraums besteht (strenges Stichtagsprinzip) – Anforderungen, die von der MTR abweichen. Die Frage, ob die Gewerbesteuer vom sachlichen Anwendungsbereich der MTR erfasst ist, wurde bereits in der Vergangenheit lange diskutiert.

Gewerbesteuer //

Keine erweiterte Gewerbesteuerkürzung beim Treuhandmodell

Eine GmbH, die eine Immobilie verwaltet und die von ihr zunächst vermieteten Betriebsvorrichtungen auf eine Schwestergesellschaft überträgt, um die Betriebsvorrichtungen anschließend als verdeckte Treuhänderin zu verwalten, kann keine erweiterte Gewerbesteuerkürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG geltend machen. Denn die Treuhandtätigkeit ist eine schädliche Betätigung i. S. von § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG.

Einkommen-/Körperschaft-/Gewerbesteuer //

Mindestbesteuerung verfassungsgemäß

Das BVerfG hält die Mindestbesteuerung nach § 10d Abs. 2 EStG i. V. mit § 8 Abs. 1 KStG und § 10a GewStG für verfassungsgemäß. Danach verstößt es nicht gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz, dass Verluste, die den Betrag von 1 Mio. € (sogenannter Sockelbetrag) übersteigen, nur zu 60 % im Streitjahr 2008 mit Gewinnen ausgeglichen werden konnten, sodass der den Betrag von 1 Mio. € übersteigende Gewinn zu 40 % versteuert werden musste.

Gewerbesteuer //

Gewerbesteuer bei Veräußerung eines Anteils bei doppelstöckiger Personengesellschaft

Die Veräußerung eines Anteils an einer Ober-Personengesellschaft, die an einer Unter-Personengesellschaft beteiligt ist, durch eine nicht natürliche Person ist nach § 7 Satz 2 Nr. 2 GewStG gewerbesteuerpflichtig. Dieser Gewinn wird allein dem Gewerbeertrag der Ober-Personengesellschaft zugerechnet und nicht anteilig dem Gewerbeertrag der Unter-Personengesellschaft.

Gewerbesteuer //

Gewerbesteuerfreiheit für Wahlleistungen eines Krankenhauses

Der Ertrag eines Krankenhauses aus Wahlleistungen im Zusammenhang mit der Unterkunft (Nutzung eines sogenannten Komfortzimmers) ist nach § 3 Nr. 20 Buchst. b GewStG gewerbesteuerfrei, wenn das Krankenhaus die Voraussetzungen des § 67 AO erfüllt, also mindestens 40 % der jährlichen Belegungs- oder Berechnungstage auf Patienten entfallen, bei denen nur Entgelte für allgemeine Krankenhausleistungen berechnet werden.

Gewerbesteuer //

Aufwärtsabfärbung einer Personengesellschaft und Gewerbesteuerpflicht

Der BFH bestätigt seine Rechtsprechung, nach der eine Personengesellschaft, die nur aufgrund einer Beteiligung an einer gewerblichen Mitunternehmerschaft (Aufwärtsabfärbung) Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielt, nicht gewerbesteuerpflichtig ist. Eine Gewerbesteuerpflicht wäre eine verfassungswidrige Ungleichbehandlung gegenüber einem Einzelunternehmer; denn ein Einzelunternehmer kann gleichzeitig verschiedene Einkunftsarten ausüben, ohne dass es zu einer Gewerbesteuerpflicht aller Tätigkeiten kommt, sondern es wird nur die originär gewerbliche Tätigkeit der Gewerbesteuer unterworfen.

Gewerbesteuer //

„Aufwärts abgefärbte“ Personengesellschaft ist nicht Steuerobjekt der Gewerbesteuer

Mit Beschluss v. 28.5.2025 hat der BFH die Beschwerde des beklagten Finanzamts wegen Nichtzulassung der Revision als unbegründet in einem Fall zurückgewiesen, dem die Streitfrage zugrunde liegt, ob eine aufgrund gewerblicher Beteiligungseinkünfte nach § 15 Abs. 3 Nr. 1 Satz 1 Alternative 2 EStG gewerblich gefärbte Personengesellschaft Steuergegenstand der Gewerbesteuer sei. Diese Rechtsfrage sieht der BFH als nicht mehr klärungsbedürftig an, da durch die höchstrichterliche Rechtsprechung geklärt sei, dass die Folgen der „Aufwärtsabfärbung“ auf den Bereich des Einkommensteuerrechts zu beschränken seien.

Einkommen-/Gewerbesteuer //

Abzug ausländischer Steuern im gewerbesteuerlichen Organkreis

Nach dem BFH-Urteil vom 16.10.2024 können ausländische Quellensteuern auf Dividendeneinkünfte einer inländischen Organgesellschaft aus Streubesitzanteilen nicht isoliert bei der Ermittlung des Gewerbeertrags im Organkreis nach § 34c Abs. 2 EStG abgezogen werden, wenn die Dividendeneinkünfte für körperschaftsteuerliche Zwecke nach § 8b Abs. 1 und 5 KStG steuerfrei sind.

Gewerbesteuer //

Gewerblicher Grundstückshandel bei Verkäufen im sechsten Jahr

Ein gewerblicher Grundstückshandel kann zu verneinen sein, wenn eine Vermietungsgesellschaft 15 Grundstücke erst sechs bzw. acht Jahre nach dem Erwerb verkauft und es für diesen Verkauf einen außergewöhnlichen Grund gibt, nämlich den Tod eines der beiden Geschäftsführer. Der Gesellschaft steht dann die erweiterte Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG zu.

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