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Wirtschaftsprüfung

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EFA des IDW verabschiedet neuen Prüfungshinweis für Prüfungen im Energiebereich

Neben Unternehmen des produzierenden Gewerbes (vgl. dazu IDW PH 9.970.35 (11.2024)) können auch Schienenbahnen eine Begrenzung der StromNEV-Umlage geltend machen. Dazu müssen sie bis zum 31.3. des auf das jeweilige Begünstigungsjahr folgenden Jahres nachweisen, dass ihre Stromkosten für selbst verbrauchten Strom im vorangegangenen Geschäftsjahr eine Höhe von mehr als 4 % ihrer Umsatzerlöse i S. von § 277 Abs. 1 HGB überschritten haben.

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Nachhaltigkeitsberichterstattung //

EU-Kommission beauftragt EFRAG mit der Überarbeitung der ESRS 1 (WPK)

Die Europäische Kommission hat die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) mit Schreiben v. 27.3.2025 beauftragt, die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) Set 1 zu überarbeiten. Das Ziel ist eine deutliche Vereinfachung. Der überarbeitete Vorschlag soll bis zum 31.10.2025 vorgelegt werden. Hierauf macht die Wirtschaftsprüferkammer (WPK) aufmerksam.

Abo WPK //

Marktstrukturanalyse 2023

Mitte November 2024 veröffentlichte die WPK eine Pressemeldung zu den Ergebnissen ihrer aktuellen Marktstrukturanalyse über den Wirtschaftsprüfungsmarkt in Deutschland. Die Analyse fußt auf Daten aus dem Berufsregister sowie aus Veröffentlichungen im Bundesanzeiger, aus von der BaFin bereit gestellten Unternehmenslisten und aus den veröffentlichten Transparenzberichten der Abschlussprüfer bei Unternehmen von öffentlichem Interesse.

Abo Enforcement //

Schwerpunkte von BaFin und ESMA für die Bilanzkontrolle 2025

Anfang November dieses Jahres teilte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ihre Schwerpunkte bei der Bilanzkontrolle im Jahr 2025 mit und wird danach den Fokus auf die Werthaltigkeit bilanzierter Vermögenswerte im Anwendungsbereich von IAS 36 und IFRS 9 legen. Des Weiteren hat die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) Liquiditätsaspekte sowie Anhangangaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Ermessensspielräumen und Schätzunsicherheiten als Prüfungsschwerpunkte vorgegeben.

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