Der Vergleich der Vorjahres-Prognosen mit tatsächlichen Ergebnissen
In dieser Folge geht es um die Erstellung eines automatisierten Templates für die Darstellung von Prognoseabweichungen zum Vorjahr, das mit MS-Excel und Power BI realisiert wird.
Die International Federation of Accountants (IFAC) hat am 12.5.2025 zusammen mit dem American Institute of Certified Public Accountants (AICPA) und dem Chartered Institute of Management Accountants (CIMA) Ergebnisse der nunmehr fünften Studie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung und -prüfung der 1.400 größten globalen Unternehmen aus 22 Ländern veröffentlicht. Die Studie umfasst die Jahre 2019 bis 2023. Hierauf macht die WPK aufmerksam.
Mitte März dieses Jahres veröffentlichte das International Forum of Independent Audit Regulators (IFIAR) seinen Bericht über die Feststellungen bei den Inspektionen für das Jahr 2024. Grundlage für diesen Bericht ist eine Umfrage unter 50 Mitgliedsorganisationen der IFIAR. Deutsches Mitglied ist die Abschlussprüferaufsichtsstelle (APAS).
Ende März dieses Jahres veröffentlichte die Abschlussprüferaufsichtsstelle (APAS) ihren Tätigkeitsbericht für das Jahr 2024.
Neben Unternehmen des produzierenden Gewerbes (vgl. dazu IDW PH 9.970.35 (11.2024)) können auch Schienenbahnen eine Begrenzung der StromNEV-Umlage geltend machen. Dazu müssen sie bis zum 31.3. des auf das jeweilige Begünstigungsjahr folgenden Jahres nachweisen, dass ihre Stromkosten für selbst verbrauchten Strom im vorangegangenen Geschäftsjahr eine Höhe von mehr als 4 % ihrer Umsatzerlöse i S. von § 277 Abs. 1 HGB überschritten haben.
Die Europäische Kommission hat die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) mit Schreiben v. 27.3.2025 beauftragt, die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) Set 1 zu überarbeiten. Das Ziel ist eine deutliche Vereinfachung. Der überarbeitete Vorschlag soll bis zum 31.10.2025 vorgelegt werden. Hierauf macht die Wirtschaftsprüferkammer (WPK) aufmerksam.
Der Energiefachausschuss des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland (IDW) hat kürzlich die drei folgenden Prüfungshinweise aktuell gefasst und verabschiedet.
Am 5.3.2025 hat die Europäische Kommission ein im November 2024 als Entwurf veröffentlichtes Dokument von Fragen und Antworten (Commission Notice) zur Anwendung der EU-Taxonomie-Verordnung (PDF) finalisiert und im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Hierauf macht die WPK aufmerksam.
Am 26.2.2025 hat die Europäische Kommission mit dem ersten Omnibus-Paket neben dem Vorschlag zur zeitlichen Verschiebung der Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung für die 2. und 3. Welle Vorschläge zur Vereinfachung der Berichterstattung nach der EU-Taxonomie-Verordnung veröffentlicht. Hierauf macht die WPK aufmerksam.
Im Januar 2025 hat die APAS ihr Arbeitsprogramm für das Jahr 2025 veröffentlicht. Als maßgebende Faktoren für die Festlegung der Schwerpunkte ihrer Inspektionen im Jahr 2025 nennt sie darin das weiterhin herausfordernde wirtschaftliche Umfeld sowie die erwartete Einführung einer gesetzlichen Pflicht zur Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung.
Mitte November 2024 veröffentlichte die WPK eine Pressemeldung zu den Ergebnissen ihrer aktuellen Marktstrukturanalyse über den Wirtschaftsprüfungsmarkt in Deutschland. Die Analyse fußt auf Daten aus dem Berufsregister sowie aus Veröffentlichungen im Bundesanzeiger, aus von der BaFin bereit gestellten Unternehmenslisten und aus den veröffentlichten Transparenzberichten der Abschlussprüfer bei Unternehmen von öffentlichem Interesse.
Das Bundesamt für Justiz (BMJ) wird für die verspätete Offenlegung von Rechnungslegungsunterlagen für das Geschäftsjahr mit dem Bilanzstichtag 31.12.2023 vor dem 1.4.2025 keine Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB einleiten.
Das Bundesamt für Justiz (BMJ) wird für die verspätete Offenlegung von Rechnungslegungsunterlagen für das Geschäftsjahr mit dem Bilanzstichtag 31.12.2023 vor dem 1.4.2025 keine Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB einleiten.
Anfang November dieses Jahres teilte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ihre Schwerpunkte bei der Bilanzkontrolle im Jahr 2025 mit und wird danach den Fokus auf die Werthaltigkeit bilanzierter Vermögenswerte im Anwendungsbereich von IAS 36 und IFRS 9 legen. Des Weiteren hat die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) Liquiditätsaspekte sowie Anhangangaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Ermessensspielräumen und Schätzunsicherheiten als Prüfungsschwerpunkte vorgegeben.
Anfang Oktober dieses Jahres verabschiedete der HFA des IDW einen Entwurf mit Folgeänderungen für mehrere IDW Prüfungsstandards aus ISA [DE] 600 (Revised) „Besondere Überlegungen – Konzernabschlussprüfungen (einschließlich der Tätigkeit von Teilbereichsprüfern)“.
Am 8.11.2024 hat die Europäische Kommission ein im Dezember 2023 als Entwurf veröffentlichtes Dokument mit Fragen und Antworten zur EU-Taxonomie-Verordnung (Commission Notice) (PDF) finalisiert und im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Hierauf weist die WPK hin.
In dieser Folge der Praxisfälle geht es um die Bilanzierung eines Investitionszuschusses und den zutreffenden Ausweis der Vermögenslage.